HTW Berlin: Atmender Deckel macht Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Dachanlagen bald unrentabel

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Seit Monaten waren die deutsche Photovoltaik-Branche auf die politisch zugesagte Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels im EEG. Nur noch rund zwei Gigawatt fehlen, dass würde automatisch die Solarförderung für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt auf Null sinken. Die HTW Berlin hat nun jedoch am Montag eine „Deckelstudie“ veröffentlicht, in der gezeigt wird, dass auch Ungemach für kleine Photovoltaik-Anlagen durch den atmenden Deckel droht. Dieser legt die Höhe der monatlichen Degression für den anzulegenden Wert und die festen Einspeisevergütungen im EEG fest, die sich am zurückliegenden Photovoltaik-Zubau bemisst. Die Vergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt sind dadurch schon unter die Marke von 10,00 Cent pro Kilowattstunde gefallen.

„Der sogenannte atmende Zubaudeckel wird in wenigen Monaten dazu führen, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen deren Stromerzeugungskosten unterschreitet. Dies gefährdet die Realisierung insbesondere von größeren Photovoltaik-Anlagen, die jedoch zum Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland dringend benötigt werden“, heißt es von den Wissenschaftlern der HTW Berlin. Dies gelte auch für eigentlich ertragsstarke Dachanlagen, für die dann ein wirtschaftlicher Betrieb bei reiner Netzeinspeisung des Solarstroms nicht mehr darstellbar sei.

Die Auswirkungen seien also ähnlich zu jenen, die durch das Erreichen der installierten Photovoltaik-Leistung von 52 Gigawatt in Deutschland drohen. Es sei ein drastischer Markteinbruch zu erwarten. „Neue Photovoltaik-Projekte auf Wohngebäuden oder Gewerbebetrieben, in denen der erzeugte Solarstrom vor Ort nicht oder nur in geringem Umfang genutzt werden kann, stehen dann vor dem Aus“, erklärt Volker Quaschning, Professor für Regenerative Energiesysteme an der HTW Berlin.

Für die Studie haben die Forscher dies an zwei Beispielen durchgerechnet: Einerseits für Photovoltaik-Dachanlagen mit 10 Kilowatt Leistung und andererseits mit 60 Kilowatt Leistung. Bei kleinen Anlagen mit Volleinspeisung sei bereits im Frühjahr 2020 zu erwarten, dass die Stromgestehungskosten oberhalb der Einspeisevergütung liegen werden. Für größere Dachanlagen könnte es je nach Höhe des Zubaus ab Herbst 2021 oder Frühjahr 2022 der Fall sein, dass sie sich nicht mehr durch die Einnahmen aus der Netzeinspeisung des Solarstrom refinanzieren lassen.

Bei Photovoltaik-Anlagen, bei denen der Solarstrom auch für den Eigenverbrauch genutzt wird, sei zu erwarten, dass die Projektrendite für kleine Photovoltaik-Anlagen ab 2022 oder 2023 den Wert von zwei Prozent unterschreite. Bei größeren volleinspeisenden Dachanlagen sei das bereits 2021 der Fall, schreiben die Wissenschaftler weiter.

Der Ausweg: Beim Beschluss zum Ende dieses Deckels sollte nach Ansicht der HTW Berlin folgerichtig auch die Absenkung der Einspeisevergütung ausgesetzt werden. „Wird eine der beiden Regelungen beibehalten, ist für den Photovoltaik-Ausbau wenig gewonnen“, heißt es von den Berliner Wissenschaftlern. Sie halten die zubauabhängige Degression der Einspeisevergütungen für nicht mehr zeitgemäß. Es sei zu befürchten, dass angesichts des Fachkräftemangels in der Solarbranche bei einem höheren Photovoltaik-Zubau auch die Preise für die Installation steigen werden.

Die Forscher der HTW Berlin fordern von der Politik, eine Erhöhung der Einspeisetarife in Betracht zu ziehen – auch um mit Blick auf den Klimaschutz Anreize für einen schnelleren Photovoltaik-Zubau zu schaffen. Falls dies keine Option sei, so müsste zumindest die Degression der Solarförderung vorübergehend ausgesetzt werden und zwar „mindestens bis zu einem Zubau [erreicht wird], der im Einklang mit den Pariser Klimaschutzzielen steht“, so Quaschning weiter.

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