Bundesnetzagentur bestätigt Netzentwicklungsplan 2019-2030

Historische Aufnahme vom Bau einer neuen Stromleitung in Norwegen

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Trotz der Berücksichtigung von Netzoptimierungsmaßnahmen wie dem Freileitungsmonitoring muss das Netz über den derzeit geltenden Bundesbedarfsplan ausgebaut werden, ist die Bundesnetzagentur überzeugt. Nur so lasse sich das Ziel der Bundesregierung erreichen, den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Für den nötigen Netzausbau legt der Netzentwicklungsplan (NEP) 2019-2030 die Grundlage. Diesen Plan hat die Bundesnetzagentur jetzt betätigt. Dabei hat die Behörde berücksichtigt, in wie weit die Netzausbaumaßnahmen auch nach einem vollständigen Kohleausstieg bis 2038 energiewirtschaftlich notwendig sind.

Der Netzentwicklungsplan 2019-2030 umfasst im Vergleich zum geltenden Bundesbedarfsplan knapp 3.600 zusätzliche Trassenkilometer. Ein Großteil davon ist als Verstärkung bereits bestehender Verbindungen geplant. Der Bundesnetzagentur zufolge müssen aber auch 74 neue Maßnahmen durchgeführt werden. So müsse bis 2030 eine zusätzliche HGÜ-Verbindung geschaffen werden, die von Schleswig-Holstein über Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen verläuft – insbesondere um den zusätzlichen auf See und in Norddeutschland erzeugten Windstrom zu den südlicher gelegenen Verbrauchszentren zu transportieren.

Die Bundesnetzagentur hat auch die von den Übertragungsnetzbetreibern erstmals vorgeschlagenen innovativen Netzbetriebsmittel wie die Pilotanlagen für einen so genannten Netzbooster bestätigt. Dabei handelt es sich um reaktive Betriebsführungsansätze, die eine kurzfristige Überlastung des Netzes im Fehlerfall zulassen und somit die Transportkapazität im Netz erhöhen. Die Einhaltung der Netzsicherheit erfolgt dabei sehr schnell durch das Ab- beziehungsweise Zuschalten steuerbarer Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen vor einem Netzengpass sowie durch die Einspeisung von Strom durch aktivierbare Batterien hinter dem Engpass.

Der NEP 2019-2030 beinhaltet erstmalig die Planung der Offshore-Anbindungssysteme. Damit ersetzt er den bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP). Der Plan ermittelt nach den Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) die erforderlichen Offshore-Anbindungssysteme einschließlich der jeweiligen Inbetriebnahmejahre und landseitigen Netzverknüpfungspunkten. Die Bundesnetzagentur bestätigt, dass bis 2030 sieben oder acht weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee erforderlich sind. Damit wird es möglich, bis 2030 Offshore-Windparks mit einer Leistung von insgesamt 20 Gigawatt anzubinden.

 

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