Bundeskabinett verschiebt Beschluss über „Klimaschutzprogramm 2030“

Teilen

Vergangene Woche hatte sich die Bundesregierung auf Eckpunkte zum Klimapaket geeinigt. Am heutigen Mittwoch sollte das Kabinett eigentlich die Langfassung mit dem Titel „Klimaschutzprogramm 2030“ verabschieden. Sollte – denn die CSU legte sich quer: Wie Agenturen und Tageszeitungen melden, hat die schwarz-rote Koalition den Beschluss auf kommende Woche verschoben. Vor allem die CSU habe sich dafür eingesetzt. Als Begründung nennt Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), dass die 200 Seiten umfassende finale Fassung des Programms erst wenige Stunden vor der Sitzung vorgelegen habe.

Die Langfassung des „Klimaschutzprogramms 2030″ hatte schon im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. So fehlten dort Prognosen zur Wirksamkeit der Klimaschutzmaßnahmen. Zudem wurden dort Zahlen zur Erhöhung der Kfz-Steuer und LKW-Maut aufgeführt, die zwischen den Ministerien umstritten waren.

Dagegen hat die Bundesregierung während der Sitzung den für die Finanzierung der Klimaschutz-Maßnahmen nötige Ergänzungshaushalt verabschiedet. Er sieht vor, dass für das Klimapaket bis 2023 rund 54 Milliarden Euro investiert werden. Etwa 19 Milliarden Euro sollen über die ab 2021 geltende CO2-Bepreisung von fossilen Kraft-  und Brennstoffen im Verkehr und der Wärmeversorgung hereingeholt werden. Zudem will Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) einsetzen, die bislang nicht abgerufen wurden. Weitere Einnahmen bringt der EU-weite CO2-Emissionshandel für Energiewirtschaft und Teile der Industrie. Der Ergänzungshaushalt soll in die bereits angelaufenen Beratungen des Bundestags über den Etatentwurf für 2020 einfließen.

Karl Lauterbach, SPD-Bundestagsabgeordneter und Bewerber für den Parteivorsitz, äußerte sich auf Twitter zur Verschiebung der Entscheidung: „Das Fiasko beim Klimapaket geht in die nächste Runde. Die nicht wirksamen Beschlüsse sollen jetzt auch noch verzögert werden. Die GroKo verschleppt die CO2 Senkung genau in den Jahren, wo es um alles geht. Aus Angst vor der AfD darf man hier nicht zaudern.“

„Es ist das völlig falsche Signal, dass es jetzt zu Zeitverzögerungen kommt“, kommentiert Marie-Luise Wolff, Präsidentin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Dies wäre nur gerechtfertigt, wenn die Bundesregierung die gewonnene Zeit nutzen würde, um noch einmal über die Höhe des CO2-Preises zu reden. Stattdessen droht das in Summe ohnehin schon enttäuschende Klimapaket jetzt zwischen den Regierungsparteien zerrieben zu werden. Es darf aber nicht sein, dass es jetzt wie beim Kohleausstiegsgesetz zu einer langen Hängepartie kommt und wertvolle Zeit verloren geht.“

„Die Bundesregierung darf die Probleme und Herausforderungen nicht länger vor sich herschieben und zu immer größeren Paketen auftürmen. Wir brauchen endlich Entscheidungen und klare Linien. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Verabschiedung des Klimapakets im Bundeskabinett weiter verschoben wird“, erklärt Simone Peter, Präsidenten Bundesverband Erneuerbare Energie. „Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD zu 65 % Erneuerbare Energien bis 2030 unter Einbeziehung der wachsenden Bedarfe aus Industrie, Mobilität und Wärme verpflichtet. Seither fehlt ein Pfad, wie dieses Ziel erreichbar und so ein Planungsrahmen für Energieakteure geschaffen wird, und wie zugleich die international eingegangenen Verpflichtungen zum Klimaschutz erfüllbar werden.“

Jörg Lange, geschäftsführender Vorstand des CO2 Abgabe e.V., ist der Ansicht, dass der Finanzplan der Bundesregierung auf tönernen Füßen steht. „Mindestens 19 der 54,4 Milliarden Euro der Einnahmen zur Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 sind mit erheblichen Risiken behaftet. Ob ein nationaler Emissionshandel mit Festpreis für die Sektoren Verkehr und Wärme wie von der Bundesregierung geplant verfassungskonform umsetzbar ist, ist rechtlich umstritten. Selbst wenn es verfassungsrechtlich möglich wäre, einen nationalen Festpreis-Emissionshandel einzuführen bleibt unsicher, ob er rechtzeitig ab 2021 funktionsbereit ist, um die in der Finanzplanung einkalkulierten Einnahmen in Milliardenhöhe zu erzielen.“ Vor einer rechtlichen Prüfung sei die inhaltliche Ausgestaltung eines nationalen Emissionshandels mit Fixpreis zu klären. Zu den Fragen gehöre, wie viele Zertifikate ausgegeben werden und wie lange sie gültig bleiben sollen. „Eine unbegrenzte Ausgabe von Zertifikaten, die nur im Ausgabejahr gültig bleiben, bringen gegenüber einer Steuer keinen Vorteil, sondern bis 2026 nur zusätzliche Bürokratie“, sagt Lange.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.