Drei Festnahmen rund um die Intersolar Europe wegen Umgehung der Mindestimportpreise für Solarmodule

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Die Mindestimportpreise für in China produzierte kristalline Solarmodule sind seit dem vergangenen September Geschichte, doch die Aufarbeitung ist noch in vollem Gange. Der Zoll bestätigte pv magazine, dass er auf der Mitte Mai stattgefundenen Intersolar Europe zwei Haftbefehle gegen chinesische Staatsangehörige vollstreckt hat. Sie befinden sich nun in Deutschland in Haft. Ebenfalls in einem deutschen Gefängnis sitzt ein dritter chinesischer Staatsangehöriger. Er sei ebenfalls Mitte Mai festgenommen worden, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Antje Gabriels-Gorsolke, pv magazine bestätigte. Die Festnahme ist aber wohl nicht direkt auf der Messe The Smarter E erfolgt, sondern wahrscheinlich bereits bei der Einreise nach Deutschland Mitte Mai.

Die Sprecherin wollte keinen Namen der chinesischen Firma nennen. Sie erklärte aber weiter, dass es sich um eine Führungskraft eines chinesischen Photovoltaik-Unternehmens handelt. Es ist anzunehmen, dass er für den Hersteller Risen tätig ist. Er sei dringend tatverdächtig, am banden- und gewerbsmäßigen Schmuggel von Solarmodulen beteiligt zu sein. Der Fall stünde im Zusammenhang mit den bereits geführten Ermittlungen. Auf der Solarmesse SNEC in Shanghai machten zudem Gerüchte die Runde, dass eine Führungsperson von Risen in Deutschland inhaftiert sein soll.

Bereits im Herbst 2017 waren erste Urteile am Landgericht Nürnberg-Fürth nach Ermittlungen gegen vier Personen wegen der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhehlerei im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Solarmodulen aus China ergangen. Die Fälle, bei denen es um Steuerhinterziehung in Höhe von etwa 110 Millionen Euro geht, stehen im Zusammenhang mit dem chinesischen Modulhersteller Risen. Der mutmaßliche Haupttäter war damals noch flüchtig. Daher fielen die Urteile gegen die Angeklagten, die nur als Mittäter agierten, recht milde aus. Sie wurden gegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Beim nun Festgenommenen handelt es sich wohl aber nicht um den noch flüchtigen Haupttäter, sondern um einen weiteren Fall der Umgehung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen chinesische Photovoltaik-Hersteller. Es würden Vorwürfe geprüft, bei denen es um die Umlabelung von Solarmodulen gehe, so Gabriels-Gorsolke. Bei der Einfuhr in die EU waren sie als in Taiwan und Indien hergestellt ausgewiesen worden, um die geltenden Mindestimportpreise für Solarmodule aus China zu umgehen. Die Höhe des entstandenen Schadens beziffert die Sprecherin mit einem höheren zweistelligen Millionenbetrag. Die Anschuldigungen würden nun geprüft. Ob es zu einer Anklage kommen wird und wann, konnte sie noch nicht sagen.

Doch nicht nur in Nürnberg-Fürth wird derzeit wegen solcher Fälle ermittelt und verhandelt. In dem ersten Fall des durch den Zoll auf der Intersolar in München festgenommenen Chinesen handelt es sich um einen Verdächtigen, der im Zusammenhang mit einem beim Landgericht Augsburg in dieser Woche beendeten Strafverfahren steht. Er soll am gewerbsmäßigen Schmuggel beteiligt gewesen sein, so der Zoll. In dem Hauptverfahren gegen die beiden zuvor inhaftierten Beschuldigten verhängten die Richter Freiheitsstrafen von drei Jahren und acht Monaten sowie zwei Jahren und fünf Monaten. Das Urteil basiert auf einer Verfahrensabsprache, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Matthias Nickolai, pv magazine erklärte.

In dem verhandelten Fall, in dem sich nun auch der in München Festgenommene noch verantworten muss, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Augsburg auf Hinterziehung von 35 Millionen Euro an Anti-Dumping- und Anti-Subventionszöllen. Die Tatverdächtigen sollen bei der Zollabfertigung in Deutschland und den Niederlanden durch Vorspiegelung falscher Tatsachen die damals geltenden Mindestimportpreisbestimmungen umgangen haben, wie der Zoll nach der Vollstreckung der ersten drei Haftbefehle in diesem Fall im April 2018 erklärte. Insgesamt soll es sich demnach um mehr als 400 Importvorgänge zwischen Dezember 2014 und Januar 2017 für ein deklariertes Handelsvolumen von über 90 Millionen Euro handeln. Bei den Importen sei die wahre Herkunft der Module falsch angegeben worden, so der Zoll weiter.

Im Fall des zweiten Verhafteten in München ist das Verfahren in der bayerischen Landeshauptstadt anhängig. Dabei geht es ebenfalls um den Verdacht des gewerbsmäßigen Schmuggels beim Import von Solarmodulen aus China, an dem der 34-jährige Festgenommene beteiligt sein soll. Dies bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft pv magazine. Mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen konnte sie jedoch keine weiteren Auskünfte erteilen.

Nach Schätzungen von EU Prosun lag der Schaden für die europäischen Steuerzahler durch die Umgehungen der Mindestimportpreise aus dem Undertaking sowie Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle bei jährlich bis zu 400 Millionen Euro. Die Maßnahmen gegen die aus China exportierten Solarmodule waren Ende 2013 von der EU-Kommission auf Antrag von EU Prosun beschlossen worden. Im September 2018 lief das Undertaking aus, nachdem Brüssel gegen eine erneute Auslaufprüfung votierte.

Es sind bereits noch weitere Urteile gesprochen und Verfahren in Deutschland eröffnet worden, in denen es um die Umgehung der Mindestimportpreise und Zölle – zumeist in Millionenhöhe ging.  So wurde im Februar 2019 formal das Hauptverfahren gegen sechs Angeklagte vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eröffnet. Die Angeklagten, unter denen sich auch ein ehemaliger Landrat der Region befinden, müssen sich wegen gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels in zahlreichen Fällen verantworten. Sie stehen in Verbindung mit dem chinesischen Photovoltaik-Hersteller Sunowe, der die Umgehung über die deutsche Tochterfirma organisiert haben soll. Insgesamt geht es der dortigen Staatsanwaltschaft zufolge um mehr als 20 Millionen Euro nicht gezahlte Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle. Die Solarmodule sollen unter dem geltenden Mindestimportpreis verkauft und dies gegenüber den Zollbehörden verschleiert haben.

In den Jahren, als der Mindestimportpreis galt, hatte die EU-Kommission immer wieder chinesische Photovoltaik-Hersteller von der Vereinbarung ausgeschlossen, nachdem diesen die Umgehung der geltenden Maßnahmen nachgewiesen wurde. Einige der großen Produzenten aus China beantragten ihren Rückzug aus dem Undertaking selbst. Für all diese Photovoltaik-Unternehmen galten danach die Anti-Dumping- und Anti-Subventionszölle, die bei rund 65 Prozent lagen, wenn sie ihre in China gefertigten Solarmodule in die EU einführen wollten.

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