Bedarf an Reservekraftwerken für den kommenden Winter sinkt um 1.474 Megawatt

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Für den Winter 2019/2020 sind Reservekraftwerke mit einer Leistung von 5.126 Megawatt notwendig – 1.474 Megawatt weniger als im vergangenen Winter. Das hat die Bundesnetzagentur jetzt bekannt gegeben. Den Bedarf können heimische Kraftwerke decken. „Wie im vergangenen Jahr muss von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern keine Leistung aus ausländischen Kraftwerken beschafft werden“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Zahlen basieren auf Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber, welche die Bundesnetzagentur nun antragsgemäß bestätigt hat.

Ein zentraler Grund für den geringeren Bedarf liegt der Bundesbehörde zufolge in Fortschritten bei der effizienteren Ausnutzung des vorhandenen Netzes, vor allem hinsichtlich des witterungsabhängigen Freileitungsmonitorings. Dabei wird die Auslastung der Leitung der Außentemperatur angepasst. Zudem habe die Fertigstellung einiger Leitungen dazu beigetragen, den Netzreservebedarf zu senken. Dies unterstreicht die Bedeutung des Netzausbaus nach Ausschöpfung von Effizienzreserven, so die Bundesnetzagentur.

Für den ebenfall betrachteten Winter 2022/2023 steigt der Reservebedarf allerdings deutlich an: Insgesamt 10.647 Megawatt werden dann benötigt. Für den Mehrbedarf gegenüber dem kommenden Winter nennt die Bundesnetzagentur zwei Gründe. Zum einen müsse der Umfang an Transportkapazitäten, der Stromhändlern für den grenzüberschreitenden Stromhandel zur Verfügung steht, nach der neuen europäischen Stromhandelsverordnung in den nächsten Jahren schrittweise erhöht werden. Um diese zusätzlichen Kapazitäten bereitzustellen, müssten die Übertragungsnetzbetreiber regelmäßig zusätzliche Redispatch-Maßnahmen durchführen.

Zum anderen verweist die Bundesbehörde darauf, dass Ende 2022 die letzten Atomkraftwerke außer Betrieb gehen. Hierdurch wird sich das Gefälle der installierten Erzeugungskapazitäten zwischen Nord- und Süddeutschland vergrößern. Die dadurch bedingte Zunahme des Transportaufkommens zwischen dem erzeugungsreichen Norden und dem vergleichsweise erzeugungsarmen Süden Deutschlands erhöht den Redispatchbedarf, so die Bundesnetzagentur.

Ein Reservebedarf von 10.647 Megawatt im Winter 2022/2023 würde die zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich verfügbare Leistung der inländischen Netzreservekraftwerke überschreiten. Die Bundesnetzagentur sieht darin aber keinen Grund, bereits heute ein Interessenbekundungsverfahren zur Beschaffung von Reserven aus ausländischen Kraftwerken einzuleiten. Aus mehreren Gründen: So sei heute noch offen, in welchem Umfang zur Deckung des Redispatchbedarfs tatsächlich auf vertragliche Netzreservekraftwerke zurückgegriffen werden muss – oder ob ein regional koordinierter Redispatch mit den Übertragungsnetzbetreibern der Nachbarländer nicht einfachere und ebenso zuverlässige Lösungen erbringen könnte. Zudem wisse man heute noch nicht, in welchem Maße im Winter 2022/2023 Leitungen abgeschaltet werden müssen, um in diesen Trassen einen Netzausbau zu ermöglichen. Darüber hinaus verweist die Bundesnetzagentur auf den Aktionsplan Stromnetze der Bundesregierung, der den Redispatchbedarf reduzieren soll.

Die Netzreserve besteht aus Kraftwerken, die die Betreiber stilllegen wollen, es jedoch wegen ihrer Systemrelevanz nicht dürfen. Die Kraftwerksbetreiber dürfen die Anlagen aus der Netzreserve jedoch nicht parallel am Stromerzeugungsmarkt einsetzen, sondern ausschließlich auf Anforderung der Netzbetreiber für Redispatchmaßnahmen. Die Netzreservekraftwerke sind daher nur noch in relativ wenigen Stunden eines Jahres in Betrieb.

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