Verbraucher können Balkonmodule jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden

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Als „nächsten Fortschritt für Sonnenenergie vom eigenen Balkon“ werten die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und Greenpeace Energy die Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft tritt. Diese Norm ermöglicht es Verbrauchern, ihre Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt rechtssicher selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur.

An dem Normierungsverfahren des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) war die DGS beteiligt. Deren Ziel ist es, „die dezentrale Energieproduktion auch für Mieter und Kleingärtner voranzubringen, die bisher keine eigene Sonnenenergie nutzen konnten“, so DGS-Präsident Bernhard Weyres-Borchert. Für alle Fälle, in denen der zuständige Netzbetreiber die neue Regelung nicht in eigene Meldeformulare übersetzt habe, stelle die DGS online ein mit der neuen Norm konformes Meldeformular bereit.

In ihrer gemeinsamen Pressemitteilung weisen GDS und Greenpeace Energy darauf hin, dass sich beim Betrieb von Steckdosen-Solargeräten der Stromzähler nicht rückwärts drehen dürfe. Dafür sorge beispielsweise ein Stromzähler mit Rücklaufsperre. Die Umrüstung sei bisher jedoch häufig an der mangelnden Kooperation seitens der Netzbetreiber gescheitert, da nur ein Verfahren für die Anmeldung von Stromerzeugungsanlagen über Elektriker existierte. Mit der neuen Norm würden nun auch in Deutschland EU-Vorgaben umgesetzt, die in Portugal, Österreich, Luxemburg und der Schweiz längst gängige Praxis seien.

DGS und Greenpeace Energy schätzen, dass europaweit mindestens 200.000 Balkonmodule im Einsatz sind, in Deutschland sollen es demnach etwa 40.000 sein. Nächstes Ziel der DGS-Arbeitsgruppe „Pvplug“ sei eine Regelung für Balkon-Solaranlagen wie in Luxemburg. Dort seien solche Anlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt von jeder Anmeldepflicht befreit.

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