Netzentwicklungsplan beziffert Kosten auf 61 Milliarden Euro

Strommast

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Erst Anfang Februar hatten die vier Übertragungsnetzbetreiber Tennet, Amprion, 50Hertz und TransnetBW eine aktualisierte Fassung des Netzentwicklungsplans 2030 (NEP) vorgelegt. Am Montag haben sie einen zweiten Entwurf der Bundesnetzagentur übergeben und online veröffentlicht. Wie die Übertragungsnetzbetreiber mitteilen, sind in diesen zweiten Entwurf Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zum ersten NEP-Entwurf eingeflossen, die zwischen dem 4. Februar und dem 4. März 2019 durchgeführt wurde. Demnach sind insgesamt 906 Stellungnahmen zum Onshore- und Offshore-Teil des NEP eingegangen. Dabei sei es schwerpunktmäßig um die Berücksichtigung des Klimaabkommens und die Empfehlungen der Kohlekommission gegangen, außerdem um die Ergebnisse der Marktsimulation und die Erfordernisse der Netzentwicklung sowie regionale Themen.

Gegenüber dem ersten Entwurf des NEP 2030, der Investitionskosten in Höhe von 52 Milliarden Euro ausgewiesen hatte, erhöhen sich im zweiten Entwurf die Kosten auf 61 Milliarden Euro. Die Übertragungsnetzbetreiber begründen diese Steigerung damit, dass Kosten für den umfangreichen Bedarf an Blindleistungskompensationsanlagen aus den Analysen zur Bewertung der Systemstabilität berücksichtigt worden seien. Weitere Aspekte seien die Berücksichtigung zusätzlicher horizontaler Punktmaßnahmen sowie die Korrektur eines fehlerhaften Wertes bei einem HGÜ-Projekt im ersten Entwurf.

Wie die Unternehmen weiter mitteilen, haben sie für den zweiten Entwurf geprüft, ob die für 2030 sowie für das Szenario B 2035 identifizierten Netzentwicklungsmaßnahmen auch im Fall eines kompletten Kohleausstiegs gemäß der Prüfempfehlung der Kohlekommission erforderlich sind. Diese Prüfung habe gezeigt, dass der für das Szenario B 2035 identifizierte überregionale Netzausbaubedarf sich weiterhin als notwendig erweise und daher als robust anzusehen sei. Mit Blick auf den Um- und Ausbaubedarf des Strom-Höchstspannungsnetzes hätten die im zweiten Entwurf des NEP ergänzten Netzberechnungen für die Szenarien A 2030 und C 2030 ergeben, dass sie weitgehend mit denen des Szenarios B 2030 übereinstimmen. Die Übertragungskapazität der Gleichstromverbindungen betarge in allen Szenarien für das Jahr 2030 insgesamt zwölf Gigawatt.

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