DVGW startet mit Weiterentwicklung technischer Regeln für Wasserstoff in der Erdgas-Infrastruktur

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Was tun mit dem Wasserstoff, den Power-to-Gas-Anlagen erzeugen? Eine Möglichkeit ist, ihn ins bestehende Gasnetz einzuspeisen. Das bestehende Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) erlaubt bereits heute überall dort, wo es keine Einschränkungen durch spezifische Anwendungen gibt, eine Beimischung von knapp zehn Prozent. Bis zum Jahr 2030 soll dieser Wert ohne Einschränkungen regelwerksseitig verbindlich gelten. Das Ziel liegt jedoch deutlich höher: „Zwanzig Prozent erscheinen uns nach heutigem Kenntnisstand technisch machbar“, sagt der DVGW-Vorstandsvorsitzende Gerald Linke. „Wahrscheinlich können dann einige Netzteile sogar mehr. Doch wir müssen auch immer die Endanwendungen im Blick behalten“, so Linke.

Daher hat der DVGW nun das Startsignal gegeben für die gebündelte, umfassende Weiterentwicklung technischer Regeln für Erzeugung, Einspeisung, Beimischung, Transport, Verteilung und Speicherung von Wasserstoff in der Erdgas-Infrastruktur. Steigende Wasserstoffanteile erfordern dem DVGW zufolge netz- und geräteseitige Anpassungen. Aufgrund der spezifischen Eigenschaften müssten bei höheren Wasserstoffbeimischungen zum Beispiel andere Werkstoffe in Verdichtern, Heizkesseln oder Fahrzeugtanks eingesetzt werden.

Wird Wasserstoff in einem weiteren Prozessschritt in synthetisches Methan umgewandelt, sei dagegen eine unbegrenzte Beimischung ohne Geräteanpassung möglich. „Dennoch ist es absolut sinnvoll, die Erdgasinfrastrukturen zunächst auch für die Wasserstoffbeimischung zu öffnen und zu ertüchtigen. Dadurch werden weitere Umwandlungsverluste durch die Methanisierung vermieden und Effizienzen gesteigert“, sagt Linke.

Der DVGW arbeitet bereits seit mehreren Jahren an der Ausrichtung des bestehenden Regelwerkes für Gasinfrastrukturen und Gasanwendungen auf höhere Wasserstoffanteile. Damit bald ein System technischer Regeln für die gesamte Power-to-Gas-Prozesskette zur Verfügung steht, soll langfristig das bestehende Regelwerk gemeinsam mit dem Kooperationspartner DWV (Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband) um ein neues für 100 Prozent Wasserstoff ergänzt werden.

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