EuGH revidiert Urteil zum EEG 2012 – Einnahmen aus EEG-Umlage keine staatlichen Beihilfen

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Der Gerichtshof der Europäische Union (EuGH) hat am Donnerstag einen Beschluss der EU-Kommission, wonach das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasst hat, für nichtig erklärt. Konkret geht es um die Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage.  Die teilweise Befreiung für die Unternehmen war von der EU-Kommission als staatliche Beihilfe für die Industrie gewertet. In einem Urteil im Mai 2016 hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) dieser Auffassung noch zugestimmt und eine Klage Deutschlands abgewiesen. Die Bundesregierung ging daraufhin in Revision.

„Mit seinem heutigen Urteil gibt der Gerichtshof dem Rechtsmittel statt, hebt das Urteil des Gerichts auf und erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass das Gericht die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder zu Unrecht als staatliche Mittel angesehen hat. Infolgedessen fehlt eine Voraussetzung für die Einstufung der Vorteile, die sich aus den mit dem EEG 2012 eingeführten Mechanismen ergeben, als ‚Beihilfen‘“, heißt es zur aktuellen EuGH-Entscheidung. Die EEG-Umlage könne einer Abgabe nicht gleichgestellt werden. Zudem habe der Staat keine Verfügungsgewalt über die aus der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder. Auch seien die Mittel nur zur Finanzierung der Förder- und Ausgleichsregelung nach den Bestimmungen des EEG 2012 verwendet worden.

Die EU-Kommission hatte erst im November 2014 festgestellt, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasst. Dennoch billigte Brüssel die Regelungen des EEG 2012 weitgehend und stellte nur für einen begrenzten Teil Rückforderungen auf.

BEE: Deutlich mehr Handlungsspielraum für die Bundesregierung

„Es ist eine klare und deutliche Entscheidung des obersten Europäischen Gerichts“, erklärte Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), nach Bekanntwerden des Urteils. Es sei wegweisend für die Weiterentwicklung der Fördersystematik und gebe der Branche nach jahrelangem Tauziehen Rechtssicherheit. Nach Ansicht des Verbands ergibt sich aus dem Urteil, dass die Beihilferichtlinie der EU-Kommission auf das EEG keine Anwendung finde und die Bundesregierung dadurch wieder deutlich mehr Handlungsspielraum habe. Daher müsse nun alles geprüft werden, was seit dem EEG 2012 auf Druck von Brüssel in das Gesetz aufgenommen wurde. Auch die Ausschreibungsregeln müsse man sich genauer anschauen, so der BEE. Bei der Analyse gelte es zudem, die neuen EU-Rahmenbedingungen insbesondere der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie der Strommarktverordnung und Strommarktrichtlinie zu beachten.

Der EuGH habe die Rechtsansicht des BEE bestätigt, wonach das EEG keine Beihilfe ist. Das heutige Urteil stehe in Kontinuität zu einer Entscheidung aus dem Jahr 2001. Bereits damals hatte der EuGH entschieden, dass das Stromeinspeisungsgesetz mit seinem Umlagen-Mechanismus keine Beihilfe ist.

Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßte, dass nach jahrlangen rechtlichen Diskussionen endlich Klarheit besteht. „Was daraus für das aktuelle Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgt, muss genau analysiert werden. Dennoch: Das EEG nach 2012 hat Wind- und Solarenergie wettbewerbsfähig gemacht“, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch. Die positive Entwicklung dürfe aber nicht in Frage gestellt werden. Der Verband arbeite an Vorschlägen für einen Marktrahmen, in dem regenerativ erzeugter Strom als Normalfall der Erzeugung einen auskömmlichen Preis durch Nachfrage bekommt.

Auch bei den Grünen zeigt man sich über das EuGH-Urteil erleichtert. „Die Finanzierung von erneuerbaren Energien über das EEG bleibt klug und richtig. Anders als von der EU-Kommission immer wieder behauptet, stellt sie außerdem keine Beihilfe dar“, kommentierte Julia Verlinden, Grünen-Sprecherin für Energiepolitik. „Die Entscheidung des EuGH zeigt auch, dass der Verweis der Bundesregierung auf Brüssel nicht länger als Ausrede für fehlende Ambitionen bei der Energiewende taugt. Die Regierung ist nach dem Urteil einmal mehr aufgefordert, ihren Bremserkurs gegenüber den erneuerbaren Energien aufzugeben und Wind- und Solarenergie entschlossen voranzutreiben“, so Verlinden weiter. Sie forderte Altmaier auf, umgehend alle Spielräume für den Erneuerbaren-Ausbau zu nutzen.

Anmerkung der Redaktion: Die Reaktionen des BEE, bne und der Grünen auf das Urteil sind nachträglich in den Artikel aufgenommen worden.

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