Wann muss die Versicherung bei Hagelschäden zahlen?

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Es beginnt als schöner Sommertag, doch dann verdunkelt sich der Himmel. Die Region um das süddeutsche Reutlingen wird im Juli 2013 von einem der schwersten Hagelstürme in Deutschland getroffen. Noch heute finden sich Videos auf Youtube, die zeigen, wie Golfball- und Tennisball-große Hagelkörner massive Verwüstungen an den Häusern anrichten.

Auswertungen des Deutschen Wetterdienstes zeigen, dass Süddeutschland stärker von dieser Art des Extremwetters betroffen ist als der Norden. 2013 war dabei ein extremes Jahr, wie Versicherer aus der Region berichten. Während sich sonst die jährlichen Entschädigungszahlungen durch extreme Wetterlagen – was nicht nur Hagel umfasst – auf 40 bis 80 Millionen Euro summierten, seien es 2013 etwa 300 Millionen Euro gewesen. Ein anderer Versicherer aus Süddeutschland kann ebenfalls bestätigen, dass die Zahl der Schadensmeldungen bei Photovoltaikanlagen durch Hagel in dem Jahr doppelt so hoch war wie im langjährigen Mittel und ebenso die geleisteten Entschädigungszahlungen.

Quality Roundtable - Diskussionsfragen

Dieser Fall wird auf dem pv magazine Quality Roundtable auf der Intersolar Europe am 21. Juni von 10 bis 13 Uhr diskutiert. Offene Fragen sind:

  • Welche Klassifizierung der Mikrorisse ist sinnvoll?
  • Inwiefern hilft die statistische Methode im Normentwurf vom Herbst 2016, wonach anhand von Grauwertzonen in den EL-Aufnahmen die Leistungsminderung der Module abgeleitet werden soll?
  • Lässt sich über die EL-Aufnahmen eindeutig sicherstellen, dass alle Module getauscht werden, die von einer Leistungsminderung betroffen sind?
  • Sinkt durch den Hagelschaden, wie er bei Familie Löffler vorliegt, der Wiederverkaufswert der Anlage und ist das ein Argument, eine vollständige Wiederherstellung durch die Versicherung zu verlangen?

Zu den geladenen Experten gehören Rechtsanwalt Andreas Kleefisch, Marc Köntges (ISFH Hameln) und Mischa Paterna (Suncycle).

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Die zahlreichen Photovoltaikanlagen auf den Dächern sind den Hagelstürmen quasi schutzlos ausgeliefert. Familie Löffler aus der Nähe von Reutlingen betreibt 2013 seit zwei Jahren eine Anlage mit 660 Modulen. Nur wenige Meter weiter befindet sich eine noch größere gewerbliche Anlage eines Betriebs. Viele Module beider Anlagen weisen nach dem Hagelsturm äußerlich deutlich sichtbare Hagelschäden auf.

Doch während Familie Löffler noch mit der Versicherung um den Tausch aller hagelbeaufschlagten Module kämpft, hat der Gewerbebetrieb in der Nachbarschaft mittlerweile alle betroffenen Module ersetzt bekommen. „Die Versicherung hat anstandslos alle Module getauscht, die durch Hagelkörner beschädigt wurden, und sei der Schaden noch so klein gewesen“, sagt die Betreiberin. Insgesamt seien rund 65 Prozent aller Module getauscht worden.

Unstrittig ist der Tausch von Modulen, wenn sie massive Beschädigungen aufweisen und das Glas gebrochen ist. Doch wie lassen sich Mikrorisse in den Modulen feststellen und analysieren, die ebenfalls oftmals Folge von Hagelschäden sind? Die Versicherungen setzen hierfür nach der ersten äußerlichen Begutachtung vor allem auf Analyse mittels Elektrolumineszenz (EL). Suncycle und Adler Solar werden für solche Untersuchungen von den Versicherungen beauftragt. So auch in diesen Fällen.

Zunächst zur Anlage der Löfflers. Hier hat Suncycle die EL-Aufnahmen der 660 Module erstellt und ausgewertet. „In der Regel lassen sich durch Hagelschäden verursachte Mikrorisse in den Bildern gut erkennen. Sie sind sternförmig und klar von Mikrorissen zu unterscheiden, die durch andere Ursachen hervorgerufen wurden“, sagt Mischa Paterna, Geschäftsführer von Suncycle. Das Unternehmen klassifizierte die in den EL-Aufnahmen erkennbaren Mikrorisse im Fall Löffler in neun verschiedene Kategorien.

So gibt Suncycle bei den Auswertungen auch Einschätzungen ab, welche Leistungsbeeinträchtigung durch die Zellrisse potenziell zu erwarten ist oder bereits vorliegen dürfte. Die Interpretation der EL-Bilder sei dabei recht einfach, so Paterna weiter. Betroffene Zellen und Leistungsbeeinträchtigungen ließen sich deutlich erkennen.

Gegenüber der unauffälligen EL-Aufnahme (oben) lassen sich in der unteren Aufnahme die inaktiven Zellen (schwarz) in den Modulen nach Hagelschäden gut erkennen.

Die Kategorien seien bei Suncycle nicht in Stein gemeißelt. Verschiedene zusätzliche Kriterien seien dabei im Einzelfall entscheidend, etwa das Alter der Anlage oder wie lange der Hagelschaden bereits zurückliege, erklärt Paterna. Bei Löfflers Anlage, wo die EL-Bilder fast drei Jahre nach dem Hagelsturm entstanden, ergab die finale Analyse von Suncycle, dass etwa 60 Prozent der Module noch in Ordnung seien. Bei 261 Modulen stellte das Unternehmen Auffälligkeiten oder Zellrisse fest, die es als kritisch und sofort leistungsmindernd einstufte, wie Löfflers Unterlagen zeigen.

Beim Gewerbebetrieb um die Ecke hat Adler Solar die EL-Aufnahmen der Module nach dem Hagelschaden ausgewertet. Der Bremer Dienstleister nutzt für seine Analyse allgemein vier Kategorien: Sternrisse, Trümmerbrüche, aktive Risse und inaktive Risse ohne signifikante elektrische Auswirkungen, wie CTO Sönke Jäger erklärt.

Der Entwurf zur Norm VDE 0126-4-13, der im Herbst 2016 veröffentlicht wurde, befasst sich unter anderem mit den ­technischen Spezifikationen zur Bildaufnahme und der Analyse von EL-Bildern bei Photovoltaikmodulen. Darin enthalten ist auch eine statistische Methode, wie anhand von Grauwertzonen in den EL-Aufnahmen die Leistungsminderung der Module abgeleitet werden kann. „Es sind allerdings keine klaren Kriterien definiert, wann auf Grundlage dessen die Module getauscht oder weiterverwendet werden sollten“, sagt Paterna. Voraussichtlich zum Jahresende könnte die Norm veröffentlicht werden. Als Entscheidungsgrundlage für Versicherungsfälle nach Hagelschäden wäre sie in der derzeitigen Form wohl wenig hilfreich.

Für Rechtsanwalt Andreas Kleefisch von der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft ist die Sache eindeutig, wann Versicherungen die Module tauschen müssen. Er sagt: dann, wenn ein Sachsubstanzschaden vorliegt. Das bedeutet im Allgemeinen, wenn das Glas der Module zerstört oder beschädigt ist oder so viele Zellen durch Mikrorisse als inaktiv auf den EL-Bildern zu erkennen sind, dass von einer deutlichen Leistungsminderung der Module auszugehen ist.

„In der Vergangenheit haben die Versicherungen sehr großzügig bei Hagelschäden reguliert“, sagt Kleefisch. So seien oftmals alle Module einer Anlage getauscht worden, auch wenn nur ein Teil der Module Hagelschäden aufgewiesen habe. Erst mit der deutlichen Zunahme von Hagelschäden habe sich diese Praxis in den vergangenen anderthalb Jahren geändert. Die Versicherungen schauten nun genauer hin, auch weil sich etwa mit Drohnen mittlerweile kostengünstig große Freiflächenanlagen für eine erste Bestandsaufnahme überfliegen ­ließen. Außerdem sei es heutzutage einfach, auch tagsüber ohne Demontage EL-Aufnahmen zu machen. Diese Praxis sei bislang auch „gerichtsfest“.

Gegenwind für seine Einschätzung bekommt Kleefisch allerdings in der eigenen Kanzlei. Sein Kollege Jens Reiermann sieht die Versicherungen schon bei geringeren Schädigungsgraden in der Pflicht. So würden durch Hagel auch nur geringfügig beschädigte Module schon deshalb an Wert verlieren, weil sie nicht mehr „marktfähig“ seien. Der Betreiber habe deshalb ein Recht auf einen Austausch, auch wenn kein Leistungsverlust festzustellen sei. Was die Gerichte dazu sagen werden, ist allerdings noch offen.

Ähnlich wie bei Anwälten die Auffassungen auseinandergehen, kann auch das Verhalten der Versicherungen im Schadenfall unterschiedlich sein. Sie betonen jedoch, dass sie versuchen, mit den Betreibern einvernehmliche Lösungen zu finden. Wenn es zum Rechtsstreit kommt, ziehen sich Versicherungen oftmals auch auf die Position zurück, dass sie die Leistung der Module versichern.

Im Fall der Löfflers hat die Versicherung mit 324 Modulen sogar mehr zum Tausch freigegeben, als Suncycle nach seiner EL-Analyse als „nicht okay“ eingestuft hat. Doch die Betreiber wollen 440 Module ersetzt haben. Diese würden einen Hagelschaden aufweisen und auch wenn dies nicht direkt zu einer Leistungsminderung führe, so wisse man nicht, wie sich die Mikrorisse in Zukunft auswirkten, argumentiert der Betreiber.

Seine Versicherung empfiehlt hingegen, die freigegebenen Module zu tauschen. Im Falle einer deutlichen Leistungsminderung wegen der Mikrorisse in der Zukunft werde sie auch den Tausch weiterer Module übernehmen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass der Betreiber bereits zum Zeitpunkt des Hagelsturms bei der Versicherung seine Police hatte und sich ein deutlicher Leistungsverlust der Anlage zeigt.

Die neuerliche Messung werde dabei auch von der Versicherung übernommen, sofern die Leistungsminderung nachgewiesen werde. Manche Versicherungen vereinbaren auch konkrete Fristen, etwa drei Jahre, nach denen eine erneute EL-Überprüfung oder Leistungsmessung von Modulen vorgenommen wird, um zu prüfen, ob ein signifikanter Abfall bei der Leistung durch die Mikrorisse festzustellen ist, der einen weiteren Tausch rechtfertigt.

Die Löfflers halten es hingegen nicht für die Aufgabe der Betreiber, sondern der Wissenschaft, die langfristigen Auswirkungen von Mikrorissen zu analysieren. Genau das passiert bereits in mehreren Projekten deutschlandweit. Dafür werden auch Module aus dem Unwetter genutzt, das die Anlage der Löfflers getroffen hat, wie deren Versicherung berichtet, die sich an einer solchen Analyse aktuell beteiligt. Adler Solar schloss mit dem Allianz Zentrum für Technik unlängst eine Untersuchung ab, bei der keine eindeutig negativen Langfristauswirkungen auf die Leistung der Module durch die Mikrorisse festgestellt werden konnten, wie Sönke Jäger berichtet (siehe auch pv magazine 04/2017, Zellrisse – nur halb so schlimm?, Seite 76). Auch bei anderen Untersuchungen kamen bislang ähnliche Ergebnisse heraus.

Löfflers befinden sich bereits seit einiger Zeit im Rechtsstreit mit ihrer Versicherung. Das Landgericht hat eine Leistungsmessung aller Module angeordnet, was die Betreiber angesichts der hohen Kosten im fünfstelligen Bereich für unverhältnismäßig halten. Anwalt Kleefisch dagegen sagt, dies sei der einzige Weg, um zu entscheiden, welche Module wirklich von der Versicherung getauscht werden müssen.

Die Krux für die Betreiber: Aus den Ertragsdaten der Anlagen oder bei Stringmessungen lässt sich die Leistungsminderung der einzelnen Module nicht herauslesen. Die Anlage der Löfflers erreichte nach dem Hagelschaden im Juli 2013 zwar nicht mehr die hohen Einspeisewerte aus dem Jahr 2012, doch in den Folgejahren lagen sie über jenen von 2013.

Dennoch wollen die Löfflers weiter für den Tausch aller 440 Module streiten, auch weil der Aufwand bei einem einmaligen Tausch in Summe für alle Seiten günstiger wäre, als wenn die Prüfung in ein paar Jahren erneut vorgenommen werde und die übrigen Module sukzessive getauscht würden. Als Grundlage für den Tausch sollen nach Ansicht des Betreibers aber nur stichprobenartige Messungen an den Modulen vorgenommen werden. Ein Urteil in diesem Fall könnte für künftige, ähnlich gelagerte Fälle damit von richtungsweisender Bedeutung sein.

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