Die Bundesnetzagentur veröffentlichte am Donnerstag eine aktualisierte Meldestatistik für EEG-Batteriespeicher. So sind für das Verzeichnis von November 2017 bis April 2018 insgesamt 6057 Speichersysteme mit einer Bruttoleistung von 31,64 Megawatt gemeldet worden. Gegenüber dem März sind damit nur rund 600 EEG-Batteriespeicher hinzugekommen.
Die Meldepflicht besteht für alle EEG-Batteriespeicher, die seit August 2014 installiert wurden. Sie wurde im Zuge der Einführung des Marktstammdatenregisters beschlossen. Das neue Register verzögert sich jedoch noch. Nach mehreren Verschiebungen ist der Start nun für Anfang Dezember geplant. Bis dahin müssen die EEG-Batteriespeicher mit den bereitgestellten Formularen vorläufig gemeldet werden. Nach der Inbetriebnahme des Webportals für das Marktstammdatenregister müssen die Betreiber der Speichersysteme ihre vorläufigen Eintragungen nochmals prüfen.
Angesichts von mehr als 80.000 installierten Photovoltaik-Heimspeichern in Deutschland sind in dem Verzeichnis bisher nur ein Bruchteil der meldepflichtigen Anlagen verzeichnet. Bußgelder müssen die Betreiber vorerst aber nicht fürchten, wenn sie ihre Meldepflicht für Stromspeicher noch nicht nachgekommen sind. In dem Referentenentwurf für die EEG-Novelle ist eine Übergangsfrist bis Ende 2019 vorgesehen, um die Meldung nachzuholen. Auch die Bundesnetzagentur bekräftigte in der Vergangenheit wegen der Verschiebung des Marktstammdatenregisters derzeit von Bußgeldern abzusehen.
Was EEG-Batteriespeicher genau sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
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