Kabinett schiebt Entschädigungen für RWE und Vattenfall an

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novelle des Atomgesetzes beschlossen und damit Entschädigungen für die Konzerne RWE und Vattenfall wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs auf den Weg gebracht. Grund für die Novelle ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Dezember 2016, wonach RWE und Vattenfall eine Entschädigung für schon getätigte Investitionen in ihre Atomkraftwerke und verfallene Strom-Produktionsrechte zusteht. Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, werden durch Einfügung der Paragrafen 7e bis g die Anspruchsgrundlagen und das Verwaltungsverfahren für einen angemessenen finanziellen Ausgleich geregelt. Die genaue Summe kann jedoch erst 2023 errechnet werden, wenn die tatsächlich nicht produzierte Strommenge und damit die entgangenen Gewinne für RWE und Vattenfall konkret feststehen. „Aus heutiger Sicht erscheint ein Betrag im oberen dreistelligen Millionenbereich plausibel“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bei den anderen beiden AKW-Betreibern ist die Situation anders: EnBW hatte nicht vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, und Eon soll Reststrommengen bis zum endgültigen Atomausstieg auf andere Atomkraftwerke verteilen können.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, dass der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für das neue Atomgesetz keine Beschleunigung des Atomausstiegs in Deutschland bringt. Konkret fordert der BUND, im Gesetz das Verbot weiterer Strommengenübertragungen zu verankern. Dies würde dazu führen, dass die Atomkraftwerke etwa 1,5 Jahre früher vom Netz müssten und 300 Tonnen hochradioaktiver Atommüll eingespart würden. In jedem Fall ausgeschlossen werden müssen laut BUND weitere Strommengenübertragungen auf die AKW Brokdorf und Emsland, die in den sogenannten Netzausbaugebieten liegen.

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) appelliert an die Bundesregierung, keine Übertragung von Strommengen auf Atomkraftwerke im Netzausbaugebiet zu ermöglichen. Atomkraftwerke seien als Risikotechnologie nicht nur eine fortwährende Gefahr für die Bevölkerung und produzierten große Mengen hochradioaktiven Abfalls, sie blockierten aufgrund ihrer unflexiblen Betriebsweise auch die Energiewende. So erhöhe zum Beispiel der Weiterbetrieb der Atomkraftwerke in Brokdorf und Emsland die Redispatch-Kosten und verschärfe im Falle des Kraftwerkes Brokdorf die Engpasssituation im Netzausbaugebiet.

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