Die Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeichern, für welche das neue, seit dem 1. März gültige Förderprogramm „Netzdienliche PV-Batteriespeicher“ Investitionszuschüsse gewährt, sind in zwei wesentlichen Punkten leider sehr kontraproduktiv ausgefallen.
Damit man die Unsinnigkeiten der beiden angesprochenen Anforderungen, nämlich der des Mindestinstallationsverhältnisses und insbesondere der Begrenzung der Leistungsabgabe ins öffentliche Stromnetz auf 50 Prozent bei privaten bzw. auf 60 Prozent bei Gewerbeanlagen, besser verstehen kann, habe ich diese auf die Autowelt übertragen. „Auto“ wird ja in Baden-Württemberg in der Regel sehr gut verstanden.
Mein neues 50 Prozent-Auto
Da ich im schönen und fortschrittlichen Baden-Württemberg wohne, habe ich seit dem 1. März die Möglichkeit, für den Kauf eines neuen Autos eine Förderung der Landesregierung zu erhalten.
Also habe ich mir ein schönes Auto mit tollem Design und hochwertigen Komponenten gekauft, das sehr gut zu mir passt. Mein neues Auto kann bis zu 200 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell fahren, wenn alles optimal zusammenpasst. Allerdings habe ich die Landesförderung nur erhalten, da ich zugesagt habe, die 200 km/h nur auf meinem Privatgrundstück auszufahren. Sobald ich mit meinem neuen tollen Auto auf die öffentlichen Straßen fahre, muss ich die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h begrenzen.
Das ist jetzt ja nicht sooo schlimm, denke ich mir, denn sehr oft bin ich ja eh´ auf den Landstraßen unterwegs, wo es oft sogar noch langsamer vorangeht. Wenn wir aber dann doch einmal eine größere Strecke fahren, ist die Begrenzung auf 100 km/h dann doch nicht mehr so prickelnd. Selbst auf den Abschnitten mit 130 km/h-Begrenzung bin ich dann mit 100 km/h doch schon ein rechtes Hindernis. Vor allem aber macht das beschränkte Fahren an schönen Tagen und auf freien Strecken nicht wirklich Spaß.
Da hilft es auch nicht viel, wenn ich meinen Freunden dann vorrechne, dass ich als „beschränkter“ Fahrer ja eigentlich im ganzen Jahr für meine Strecken insgesamt nur rund drei bis zehn Prozent mehr Zeit benötige, als meine „unbeschränkten“ Freunde.
Irgendwie ist es doch ziemlich doof, so ein schönes neues Auto mit einer 50 Prozent-Begrenzung gekauft zu haben, nur weil es dafür so eine Landesförderung gegeben hat. Und das blöde dabei ist noch, dass ich die Begrenzung auf 100 km/h lebenslang nicht mehr rückgängig machen darf, selbst wenn ich berufsbedingt in ein paar Jahren eventuell dann doch öfter mal auf Schnellstraßen und Autobahnen unterwegs sein muss. Wer kann schon ein oder gar zwei Jahrzehnte in die Zukunft schauen?
Falls man das jetzt in Stuttgart verstanden hat, freue ich mich sehr darauf, dass die Förderbedingungen schnellstens, also mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h, angepasst werden.
— Der Autor Klaus Schestag ist seit dem Inkrafttreten des ersten EEG im Sommer 2000 ausschließlich mit der Beratung, der Planung, dem Bau und Betrieb von Solarstromanlagen beschäftigt. Der Diplom-Bauingenieur hat seither über 600 Solarstromanlagen gebaut und betreut diese über die gesamte Laufzeit. Seit fünf Jahren werden auch mehr und mehr Solarstromanlagen mit Speichern von ihm errichtet. Seine Haupttätigkeit liegt bei privaten und kleineren gewerblichen Photovoltaik-Anlagen. —
Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion(at)pv-magazine.com
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Hi PV-M-Team,
so ganz versanden hab ich die Regelung immer noch nicht.
Ziel sollte doch sein, den Mittagspeak mit dezentralen Speichern abzufangen und die dennoch überschüssige (nicht privat verbrauchte) Energie, zu einem anderen Zeitpunkt ‚vergütet‘ einzuspeisen !?
VG ralph
Hallo Ralph,
nein, der zwischengespeicherte Solarstrom soll nicht aus dem Speicher heraus eingespeist und vergütet werden, das darf der Speicher auch gar nicht machen, laut Anschlussbedingungen des Netzbetreibers. Der gespeicherte Solarstrom soll gefälligst verbraucht werden. Und genau das ist bei recht großer Solarstromanlage (z.B. 10 kWp) und kleinem Stromverbrauch (z.B. 3.000 kWh p. a.) ein Problem. Der für die Mittagsspitze groß genug dimensionierte Speicher wird bei niedrigem Verbrauch gar nicht mehr leer und kann somit am zweiten sonnigen Tag in Folge nicht mehr die ganze Mittagsspitze (also alles was über 50% geht) speichern. Die Folge: Ertragsverlust für den Betreiber durch Abregelung der Solarstromerzeugung. Und das, obwohl Atom- und Kohlekraftwerke über die Mittagszeit immer noch fleißig ihre sogenannte „Grundlast“ einspeisen, und damit die Netze verstopfen.
Sonnige Grüße Klaus Schestag
Hi Klaus,
ich denk anscheinend wieder zu einfach:
In meiner Jugend hat man mir erzählt, dass es AKW, Kohle und Wasser gibt, die durchgehend Strom erzeugen.
Um die Lastspitzen (Tagesschauzeit etc.) auszugleichen, hat man Speicherseen.
Nachts wo zu viel eingespeist wurde, gab es billigen Nachtstrom.
Nun – AKWs werden abgeschaltet.
Als Skifahrer (Gletschern in den Alpen) ist man von den Kohlekraftwerken auch nicht begeistert (mal ein einfaches Argument, was Jeder versteht)
Die Einspeisezeiten haben sich verändert.
Die großen Energieversorger möchten keine Speicherkraftwerke (zB. an Standorten von abgeschalteten AKWs) mehr bauen.
Ergo -> man gleicht die Last mit dezentralen, vernetzten, intelligenten Speichern (zentral gesteuert) aus.
Was spricht dagegen?
„Fördern und Fordern“ gilt wohl auch hier. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung des Staates, die somit auch mit einem regulativen Faktor verbunden werden kann. Jedem Bürger steht die Inanspruchnahme einer Förderung frei.
Solar-Lobbisten sollten eigentlich genügend Grundüberzeugung im Gepäck haben und nicht ständig nach dem Staat rufen oder geht´s doch nur ums eigene Portemonnaie bzw. Geschäftsmodel?
Ich bin auch gegen die direkte und indirekte Subventionen für Braunkohle von uns (als Staat – z.B. 57 Milliarden Euro 2012) 😉
Mal abgesehen dass es sich hier um schönes Gleichniss handelt, verstehe ich die Aufregung nur bedingt. Bei kfw geförderten Anlagen mit Stromspeicher wird die 50 % (Ab)Regelung doch seit geraumer Zeit angewendet. Für meine Ost-West ausgerichtete Anlage spielt diese Thematik keine Rolle (Mittagsspitze ist nicht ausgeprägt). Haben nicht alle förderfähigen neuen Stromspeicher ein Wetterprognose gesteuertes Batterielade-Management welches dann die Mittagsspitze auffängt?.
Hallo L. Ritzrau,
nur weil die KfW die 50%-ige Abregelung eingeführt hat heißt das ja nicht, dass das eine gute Sache ist. Bei Ost-West-Ausrichtungen mag das ja noch gut gelingen. Aber bei reinen Südausrichtungen und den bereits oben beschriebenen sinnvollerweise großen Solarstromanlagen und dem sinnvollerweise geringen Stromverbrauch der Betreiber, führt die 50%-Begrenzung zu Ertragsverlusten von 5% bis 10% über das Jahr gesehen. Die Lösung dieses „Förderproblems“ liegt nun genau darin, bei kleinen Verbräuchen auch kleine Solarstromanlagen zu bauen. Wie sinnvoll ist denn so etwas für die EnergieWende, wenn man die denn wirklich will?
Meine Lösung dafür: Wetterprognostiziertes Laden, und damit „so viel wie möglich“ der Mittags-Erzeugungs-Spitze speichern, aber bitte keinen festen Wert, also nicht generell 50%.
Sonnige Grüße Klaus Schestag
Die Aufregung entsteht daraus, dass man das, was man auf sein Dach draufpacken kann, nicht auch voll ausnutzen kann. Man hat die Alternative, entweder Dachfläche, Fördergelder, oder erzeugten Strom ungenutzt zu lassen. Man sollte sich natürlich für die letzte Variante entscheiden bei diesen Förderbedingungen, denn der größte Anteil des erzeugten Stroms findet ja seine Abnehmer. Viel Abzuregeln gibt es an guten Sommertagen über Mittag.
Vielleicht ist es auch eine Anregung, den Überschussstrom in einem eigenen Elektrolyseur in H2 umzuwandeln, den man dann im Winter in der Brennstoffzelle wieder verbraucht, dabei Strom und Wärme produzierend? Der Privatanwender schaut ja weniger auf das letzte Renditeprozent, wenn er sich die Investition überhaupt leisten kann.
Und warum die zeitversetzte Einspeisung verboten wird, erscheint völlig unverständlich. Das ist wirklich eine Beschäftigungsgarantie für Grundlast-Kraftwerke und erhöht den Ausbaubedarf für die Netze.
Schönes Gleichnis. Allerdings muss ich zur Ehrenretttung der Spitzenkappung sagen, dass es einzelne Orte im Niederspannungsnetz geben kann, in denen die Spitzenkappung sinnvoll ist. Es hätte allerdings gereicht, wenn die Netzbetreiber die betroffenen Netzebereiche bekannt machen würden, und nur dort die Spitzenkappung durchgeführt würde. Dann könnten die weitausüberwiegende Zahl der Anlagen mit voller Leistung einspeisen. Selbes gilt auch für die 70% Regel.
Und noch auch:
Nochmals herzlichen Dank für dieses auch emotional vorbildliche Aufklären, was wir auch für so vieles andere an sogenannter Förderung* bräuchten, wie zB die Vergütungserhöhungsverweigerung nach unlogischer Erhöhung des erwürgend „atmenden Deckel“s erst bei über 800 MW a unter 2500 MW a der gemeldeten Installationen, nicht der tatsächlichen Installationen. (Seht EEG 2017 § 49 hier https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__49.html
Oder wem ist die Wirkung der Ausgleichsmechanismus-Verordnung 2009 bewusst? Geschaffen in FDP-Ini von Umweltminister Gabriel ohne Debatte vor der Sommerpause vrabschiedet. Ist das (sozial)-demokratisch?
Wir müssen erneuerbare E. ohnehin nur fördern, da die atomar-fossilen schon viele Jahrzehnte lang und fortgestzt viel mehr direkt subventioniert und begünstigt gefördert werden!
Das FÖS berechnete sehr konsrvativ eine konventionelle Umlage von 11,4 Cent/ kWh. Die -künstlich + unsachlich überhöht berechnete- EEG-Umlage kostet 6,79 Ct/ kWh und steht für die angeblich übergroßen Kosten, die erneuerbare E. bedingen.
Erstens sind sie nicht so hoch, wo sie vielen kleinen Stromproduzenten für deren Engagement zukommen. Zweitens müssten deren Kosten senkende Nutzwerte gegen gerechnet werden. (Erneuerbare Anlagen ersetzen kostengünstig und dezentral verteilt, große alt gewordene und unnötig vergiftend bzw. radioaktiv belastende Zentralanlagen. Sie bringen regionale Wertschöpfung auch für arme Gegenden.)
UND wozu wird insbesondere Solar- und Windstrom gezielt immer mehr der Verkaufswert genommen, wo sie gezwungen an der Tagesbörse verramscht werden müssen? Atomar-fossilen dürfen ihre Rohstoffe teils Jahre zuvor am Terminmarkt verkaufend zudem deren EEG-Einspeisevorrang praktisch nehmen. Ja, das ist Folge der besagten Ausgleichsmechanismus-Verordnung 2009. Tina Ternus vom Photovoltaikbüro hat es viele Male gut erklärt, etwa hier: https://www.youtube.com/watch?v=cY9JLTP-MGw
Doch in der breiten Öffentlichkeit blieb es unbenannt noch unbekannt. Da mögen solche schön anschaulichen Kommentare helfen endlich Auge und Gehör zu finden!
Auch Solar- und Windkraftwerke dürfen ihren Strom Jahre im voraus verkaufen. Sie müssen ihn dann aber auch liefern. Wenn die Sonne dann doch nicht scheint, oder der Wind nicht weht, müssen sie den bereits verkauften Strom halt am Markt beschaffen oder selber mit einem Ersatzkraftwerk oder aus einem Speicher bereitstellen. Das Letztere wird durch die Benachteiligung der Speicher zur Zeit leider noch staatlich verhindert. Einfach die Beschaffungs- plus Finanzierungs- und Betriebskosten durch die produzierte Strommenge zu dividieren reicht nicht, um die wahren Kosten einer Stromversorgung aus Sonne und Wind zu berechnen. Die Ersatzkosten für die Dunkelflaute müssen mit eingerechnet werden.
Im Augenblick tragen einen wesentlichen Teil dieser Ersatzkosten die alten Dinos, die froh sind, wenn ihre regelbaren Kraftwerke wenigstens noch ab und zu gebraucht werden. Da sie aber nicht mehr kostendeckend betrieben werden können, werden unter den gegenwärtigen Marktbedingungen keine neuen mehr gebaut werden. Die erforderlichen Leistungen, um die Stromversorgung in gewohnter Zuverlässigkeit zu garantieren werden nur dauerhaft erhalten werden, wenn das, was ihr Betrieb und ihre Bereitstellung kostet, über die Netzgebühren kostendeckend bezahlt wird.