Photovoltaik-Mieterstrom: Gesetz entfaltet bisher kaum Wirkung

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Es hat lange gedauert, bis sich die Bundesregierung zu einer Förderung von Photovoltaik-Mieterstromprojekten durchgerungen hat. Kurz vor der Sommerpause im Juli – genauer in der letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen – verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gesetz. Darin ist eine Förderung zwischen 2,2 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen, wenn Mieter mit Solarstrom von der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder in räumlicher Nähe mit Solarstrom versorgt werden. Im November kam dann die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission aus Brüssel, so dass der Zuschuss nun rückwirkend für die seit Inkrafttreten des Gesetzes gemeldeten Mieterstromprojekte ausgezahlt wird. Bis Ende November waren es deutlich weniger als 50 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 827,7 Kilowatt Leistung. Die letzte Statistik der Bundesnetzagentur zeigt, dass auch im Dezember nur wenige Anlagen dazu kamen und ihre Gesamtleistung auf 1,2 Megawatt stieg.

Das doch sehr verhaltene Interesse nahm die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden, zum Anlass um bei der Bundesregierung nachzufragen, wie die geringe Nachfrage zu erklären sei und was getan werde, um Mieterstrom-Projekte in einem größeren Umfang zu erreichen. Immerhin ist in dem Gesetz eine jährliche Förderobergrenze von 500 Megawatt enthalten. In der Antwort von Staatsekretär Rainer Baake aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die pv magazine vorliegt, verweist dieser auf die späte beihilferechtliche Genehmigung. „Die Förderung von Mieterstrom nach dem EEG ist daher erst seit kurzer Zeit möglich“, schreibt er mit Vereis auf die Brüsseler Entscheidung. Formal wird der Zuschlag aber auch rückwirkend gezahlt, was Baake in seiner Antwort allerdings unter den Tisch fallen lässt. Stattdessen schreibt er weiter: „Bei der Begrenzung des Mieterstromzuschlags auf 500 Megawatt installierte Leistung pro Jahr handelt es sich nicht um ein Ausbauziel, sondern um eine Förderbegrenzung.“ Diese Limitierung sei im Gesetz enthalten, der der Mieterstromzuschlag von allen EEG-umlagepflichtigen Verbrauchern gezahlt werde und daher die Mehrbelastung begrenzt werden sollten. „Dass diese Förderbegrenzung ausgeschöpft wird, ist aus Sicht der Bundesregierung derzeit unwahrscheinlich. Denn die 500 Megawatt liegen am oberen Rand dessen, was in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachten als tatsächlich nutzbares Potenzial geschätzt wurde“, heißt es in der Antwort weiter. Bis Ende September 2019 werde es ein Evaluierungsbericht zum Mieterstrom-Zuschlag geben.

Julia Verlinden findet die Resonanz auf das Photovoltaik-Mieterstromgesetz viel zu gering. „Die Bundesregierung hat 2017 bei der Gestaltung der Mieterstromregelung versagt“, sagt die Grünen-Politikerin pv magazine. „Der Ausbau müsste sich weit mehr als verhundertfachen, wenn auch nur annähernd 500 Megawatt pro Jahr erreicht werden sollen. Aber anstelle sich der schlechten Nachfrage und niedrigen Ausbauzahlen für Photovoltaik-Projekte auf Mietshäusern anzunehmen, behauptet die Regierung jetzt, es war nie geplant, die 500 Megawatt wirklich zu erreichen“, kritisiert Verlinden die Regierung weiter. Damit sei die gesetzliche Regelung „nur ein Placebo“ der scheidenden Bundesregierung gewesen, nicht aber ein „Beitrag für Klimaschutz und Bürgerenergiewende“. Eine neue Bundesregierung müsse daher auch sofort nachbessern. „Ich fordere CDU/CSU und SPD auf, die Rahmenbedingungen umgehend nach der Regierungsbildung zu reformieren, damit Mieter in Deutschland tatsächlich eine Chance bekommen sich von ihrem Dach mit Strom zu versorgen“, so Verlinden weiter

Auch bei der SPD gibt es durchaus kritische Stimmen zu dem Gesetz, die Nachbesserungen fordern. Dabei stammt das Gesetz aus dem SPD-geführten Bundeswirtschaftsministerium. Die Bundestagsabgeordnete Nina Scheer fordert jedoch: „Angesichts der niedrigen Ausbauzahlen bei Mieterstrom-Projekten von gerade einmal 0,25 Prozent der für 2017 mit dem Mieterstromgesetz angedachten Ausbaumengen ist Anlass, nach den Gründen zu schauen und die Rahmenbedingungen entsprechend nachzubessern.“ Die Photovoltaik sei am besten geeignet, um in Städten und Quartieren eine breite Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen. Diese Potenzial sollte nicht ungenutzt bleiben, so die SPD-Abgeordnete weiter.

Zuversicht beim BSW-Solar und Unternehmen

Beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist man indes zuversichtlich, dass die Zahl der Projekte in diesem und den nächsten Jahren deutlich steigen wird, wie Nachfragen von pv magazine zeigten. „Die bislang unter dem Mieterstromgesetz realisierten 50 Anlagen sind noch kein Indikator für die tatsächliche Resonanz des neuen Förderangebotes“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Verbands. Die Projekte seien komplex und die Vorlaufzeiten lang, doch der BSW-Solar verzeichne ein steigendes Interesse und wachsenden Informationsbedarf. Nachbesserungen fordert der Verband von der Politik. „Das Mieterstromgesetz könnte deutlich vereinfacht und praxistauglicher gestaltet werden. Der BSW-Solar empfiehlt unter anderem, die Förderung auf Nachbargebäude und Quartierslösungen zu erweitern, steuerliche Hemmnisse für Wohnungsunternehmen zu beseitigen sowie den Mieterstrom von der EEG-Umlage zu befreien“, so Körnig.

Auch die Unternehmen, die Photovoltaik-Mieterstromprojekte umsetzen, haben Hoffnung für die Zukunft. „Mieterstrom entwächst der Nische“, sagt etwa Florian Henle, Geschäftsführer von Polarstern. Das Münchner Unternehmen hat sich schon vor der Förderung um diese Projekte bemüht und erste auch umgesetzt. „Viele Projekte, die in den letzten zwei Jahren angeschoben wurden, kommen spätestens jetzt in die Umsetzung und viele neue folgen. Wir sehen dabei eine zunehmende Komplexität in der eingesetzten Anlagentechnik, sprich die Kopplung von Strom- und Wärmeversorgung sowie die Integration von Elektro-Ladestellen und Batteriespeichern“, erklärt Henle.

Josef Baur, geschäftsführender Gesellschafter von Eueco, schätzt die Lage ähnlich ein. Nach seiner Meinung werden viele Photovoltaik-Mieterstromprojekte in Kombination mit Blockheizkraftwerken und oft ohne Förderung realisiert. Er hat die White-Label-Lösung für Mieterstrom „Vor Ort Energie“ mit auf den Weg gebracht. Solche und andere Dienstleistung würden die Skalierung der Projekte und damit ein Anlaufen des Marktes in diesem Jahr ermöglichen, so Baur weiter.

Henle verweist noch auf die zunehmende Komplexität der Photovoltaik-Mieterstromprojekte. „Auch die intelligente Vernetzung der Anlagentechnik und die Anforderungen an die Messkonzepte nehmen zu. Das erfordert viel Erfahrung in der Umsetzung von Mieterstromprojekten“, sagt er. „In einem wachsenden Markt, der gleichzeitig an Komplexität zunimmt, ist daher einmal mehr Vorsicht vor Trittbrettfahrern geboten.“ Henles Prognose für die Zukunft ist, dass gerade die kleineren Mieterstromprojekte mit 20 bis 25 Wohneinheiten neben den größeren Gebäude- und Quartierslösungen nach der Genehmigung aus Brüssel an Bedeutung für den Markt gewinnen. „Bei noch kleineren Gebäude rechnet sich die Mieterstromversorgung nach wie vor selten. Sobald es möglich ist, Strom über Gebäudegrenzen hinweg zu teilen, sieht das wieder anders aus“, so der Polarstern-Geschäftsführer.

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