Verteilnetzkomponenten für gemeinsame Ausschreibung von Photovoltaik und Windkraft festgelegt

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Für den 1. April ist der Stichtag für die erste gemeinsame Ausschreibung für Windkraft und Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einem Volumen von 200 Megawatt terminiert. Kurz vor Weihnachten hat die Bundesnetzagentur nun weitere Details dazu veröffentlicht. So habe sie die Verteilernetzkomponente ermittelt, die bei dieser Auktion greifen wird. Dabei handelt es sich um einen Gebotsaufschlag, der für jedes sogenannte Verteilernetzausbaugebiet für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen getrennt berechnet wird. Mit dieser Komponente, die es in den technologiespezifischen Ausschreibungen bislang nicht gibt, sollen die Kosten für Netz- und Systemintegration berücksichtigt werden, die durch den Zubau neuer Anlagen in den Verteilnetzen entstehen, wie es von der Behörde heißt.

Der Aufschlag, der für die Reihung der Gebote auf den gebotenen Preis addiert wird, falle in den Verteilernetzausbaugebieten an. Um diese zu ermitteln, sei der Ausbau der Verteilernetze durch Erneuerbaren-Anlagen in allen Landkreisen in Deutschland untersucht worden. Landkreise, in denen bereits im Verhältnis zur Last viele Photovoltaik- und Windkraftanlagen existierten, zählten zum Verteilernetzausbaugebiet. Insgesamt seien 98 Landkreise ermittelt worden, die sich über das gesamte Bundesgebiet verteilten, heißt es von der Bundesnetzagentur. Die Verteilernetzkomponente bei den Photovoltaik-Anlagen bewegt sich demnach zwischen 0,08 und 0,88 Cent pro Kilowattstunde. Für Windkraftanlagen liegt der Gebotsaufschlag in diesen Gebieten zwischen 0,07 und 0,58 Cent pro Kilowattstunde.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Verteilernetzkomponente zwar eine Auswirkung auf die Reihung des Gebots hat. Sie werde jedoch nicht bei der möglichen späteren Vergütung berücksichtigt. Das bedeutet, die erfolgreichen Bieter erhalten ihre gebotenen Preise. Die Bonner Behörde veröffentlichte zudem noch weitere Details. So dürfen bei der Ausschreibung Gebote für Photovoltaik- und Windkraftanlagen mit der Größe von mindestens 750 Kilowatt abgegeben werden. Bei solaren Freiflächenanlagen betrage die Höchstgebotsmenge zehn Megawatt. In bestimmten Landkreisen dürften jedoch auch 20 Megawatt geboten werden. Weitere Detail zu der ersten gemeinsamen Ausschreibung kündigte die Bundesnetzagentur für Anfang Februar an.

Mit den technologieoffenen Ausschreibungen setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der EU-Kommission um. Die Bundesregierung hat im vergangenen Sommer für die Jahre 2018 bis 2020 gemeinsame Auktionen von Photovoltaik und Windkraft mit einem Volumen von jeweils 400 Megawatt beschlossen. Es geht dabei um Pilotverfahren, um praktische Erfahrungen zu sammeln. Die zweite Gebotsrunde wird es zum 1. November 2018 geben.

Innerhalb der Solarbranche sind die Auktionen äußert umstritten, zumal sie nicht zuletzt wegen der geltenden Höchstgrenzen für Photovoltaik-Anlagen einen Wettbewerbsnachteil fürchtet. Aber auch beim Bundesverband Erneuerbare Energien hält man es für sinnlos, Windkraft und Photovoltaik in einen Wettbewerb zu stellen. Beide Technologien seien notwendig, um eine kosteneffiziente Energiewende in Deutschland zu realisieren.

Dokumente zur Berechnung und Festlegung der Verteilnetzkomponenten finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur

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