sfv weist auf Meldepflicht für Photovoltaik-Speicher hin

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Offiziell sollte es das neue Marktstammdatenregister bereits im Juli geben. Wann es wirklich losgeht, ist weiterhin unklar, wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur pv magazine kürzlich bestätigte. Auf der Website der Bonner Behörde ist von Herbst 2017 die Rede. Mit dem Marktstammdatenregister soll eine umfassende Übersicht über alle Erzeugungsanlagen des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden. Dazu zählen auch Photovoltaik-Heimspeicher, wie die Bundesnetzagentur bereits im September 2016 auf Anfrage erklärte.

Der Solarenergie-Förderverein (sfv) weist aktuell darauf hin, dass die Registrierungspflicht für Speichersysteme offiziell bereits seit August 2014 verpflichtend besteht. Dies gelte für alle Speicher, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gingen und ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen wurden. Insgesamt sind in Deutschland aktuell bereits mehr als 50.000 Speicher in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage installiert worden. Nach Recherchen des sfv sind bis August 2017 allerdings gerade einmal 135 Speicher bei der Bundesnetzagentur registriert worden. Der Verein führt dies auf die verwirrende Rechtslage zurück. „Auf die Meldepflicht konnten Anlagenbetreiber nur dann aufmerksam werden, wenn die komplexen Bestimmungen des EEG und die dazugehörigen Verordnungen im juristischen Wirrwarr der Regelungen und Restriktionen entdeckt und auch verstanden wurden.“ Dies sei wohl bei den wenigstens Betreibern der Fall gewesen.

Seit 1. Januar 2017 gebe es bei der Bundesnetzagentur ein Online-Meldeformular (Stand: 1. September 2017) für das Erneuerbaren-Anlagenregister, in dem auch Speicher enthalten seien. Für das fünfseitige Anmeldeformular, dass ausgefüllt per Mail an die Bundesnetzagentur zu schicken ist, hat die Behörde noch ein 17-seitiges Dokument mit Erläuterungen für die korrekte Registrierung beigefügt. Der sfv rät allen Betreibern von Speichersystemen, die seit 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, „sich zügig um eine Registrierung zu kümmern“. Bei versäumten Meldungen könnten von der Bundesnetzagentur als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Dies sei bislang jedoch nicht der Fall gewesen. Ob und in welchem Umfang die Nichtmeldung von EE-Speichern auch zu Vergütungskürzungen des eingespeisten Stroms führt, sollte bei der Clearingstelle EEG nachgefragt werden, wie der sfv weiter empfiehlt. Offiziell gilt, dass die Photovoltaik-Speichersysteme spätestens vier Wochen nach Inbetriebsetzung bei der Behörde registriert werden müssen.

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