Realisierungsquote von knapp 90 Prozent in 2. PV-Ausschreibungsrunde

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Für die zweite Photovoltaik-Ausschreibungsrunde – deren Stichtag der 1. August 2015 war – ist die Realisierungsfrist für die bezuschlagten Projekte vor gut einer Woche abgelaufen. Mit knapp 90 Prozent konnte die Bundesnetzagentur erneut eine erfreulich hohe Realisierungsquote vermelden. Nur vier erfolgreiche Projekte seien nicht realisiert worden, hieß es am Montag von der Bonner Behörde. Insgesamt habe sie 33 Förderberechtigungen für die Photovoltaik-Anlagen mit Zuschlägen aus der zweiten Runde ausgestellt.

Beim Bundeswirtschaftsministerium sieht man die hohen Realisierungsraten als Beweis für die richtige Politik. „Das Ergebnis zeigt, dass Ausschreibungen und eine hohe Realisierungsrate kein Widerspruch sind. Es bestätigt, dass wir mit dem EEG 2017 den richtigen Paradigmenwechsel vollzogen haben“, sagte Staatssekretär Rainer Baake. Auch die Bundesnetzagentur ist zufrieden mit dem neuerlichen Ergebnis. „Die erneut hohe Realisierungsrate zeigt, dass die Ausschreibungen funktionieren. Die Bieter haben Preise geboten, zu denen sie auch Anlagen errichten und betreiben können“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Realisierungrate der ersten beiden Runden insgesamt betrage damit 95 Prozent.

In der ersten Runde war eine Realisierungsquote der Photovoltaik-Projekte von 96 Prozent erreicht worden. Für 24 von 25 erfolgreichen Projekten war dabei die Förderberechtigung erteilt worden. „Der Erfolg der Ausschreibungen bei der Photovoltaik beruht auf dem richtigen Verhältnis zwischen Realisierungsfrist und Höhe der Sicherheiten“, so Homann weiter. Mit Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlagen können die Bieter eine Förderberechtigung beantragen. Die Bieter der nicht realisierten Projekte müssten nun eine Strafzahlung leisten, die dem EEG-Konto gutgeschrieben würden.

Die durchschnittliche Förderhöhe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die in der zweiten Ausschreibungsrunde einen Zuschlag erhalten haben, beträgt 8,49 Cent pro Kilowattstunde. Gegen Abschläge von 0,3 Cent pro Kilowattstunde können Projektierer, die Anlagen auch auf anderen Flächen realisieren. Davon hätten viele erfolgreichen Bieter Gebrauch gemacht, so die Bundesnetzagentur. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sei dies bei 37 Prozent der Zuschläge der Fall gewesen. Die durchschnittliche Realisierungszeit der Projekte habe bei gut 15 Monaten gelegen.

Zudem seien einige Zuschläge auf mehrere Projekte aufgeteilt worden. Dies habe zu einer Verschiebung der ursprünglichen regionalen Verteilung geführt. Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hätten daher „deutlich höhere Realisierungsanteile“, als nach den Ausschreibungsergebnissen zu vermuten gewesen wäre, hieß es weiter.

Im Gegensatz zu den ersten sechs Pilotauktionen aus den Jahren 2015 und 2016 werden mittlerweile Freiflächen- und Dachanlagen ab 750 Kilowatt Leistung gemeinsam ausgeschrieben. Diese Änderung trat mit dem EEG 2017 in Kraft. Bislang ist allerdings noch kein Dachprojekt zum Zuge gekommen. Die Zuschlagswerte sind von Runde zu Runde kontinuierlich gesunken. Im Juni 2017 erreichte der durchschnittliche Preis 5,66 Cent pro Kilowattstunde.

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