Gemeinsame Ausschreibungen von Photovoltaik und Windkraft beschlossen

Teilen

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag die gemeinsamen Ausschreibungen für Wind onshore und Photovoltaik beschlossen. Diese werden sowohl vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) als auch vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) abgelehnt. „Es ist sinnlos, Wind und Solar gegeneinander in den Wettbewerb zu stellen, da beide Technologien für das Gelingen einer kosteneffizienten Transformation des Energiesystems nötig sind“, erklärte Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des BEE.

Nach Ansicht des BEE ist auch das Bundeswirtschaftsministerium wenig überzeugt von dieser Form der Ausschreibungen und bevorzuge technologiespezifische Auktionen. „Es bleibt zu befürchten, dass mit gemeinsamen Ausschreibungen die Systemkosten erhöht werden. Das wäre sowohl der Akzeptanz als auch dem volkswirtschaftlichen Ergebnis abträglich“, so Uphoff weiter. Wenn wirklich gewollt wäre, dass der Wettbewerb zu niedrigen Kosten führe, dürften große Photovoltaik-Anlagen nicht von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Der BSW-Solar teilt diese Kritik und monierte in der Vergangenheit mehrfach die Wettbewerbsnachteile für die Photovoltaik. So soll bei Solarparks die Größenbeschränkung auf zehn Megawatt auch bei den gemeinsamen Ausschreibungen gelten. Eine Leistungsgrenze für Windparks gibt es dagegen nicht. Mitte Mai hatte das Bundeskabinett den Entwurf für die gemeinsamen Ausschreibungen beschlossen. Ab 2018 sollen diese mit einem Volumen von jährlich 400 Megawatt stattfinden. Die Pilotphase, um praktische Erfahrungen zu sammeln, ist für 2018 bis 2020 vorgesehen. Die technologieoffenen Ausschreibungen waren eine der Vorgaben der EU-Kommission, die sie im Zuge der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2017 an die Bundesregierung machte.

„Die Bundesregierung hätte hier klarer Kante gegenüber Brüssel zeigen sollen“, sagte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Er verweist darauf, dass Wissenschaftlicher ein Verhältnis von 1:1 zwischen Photovoltaik und Windkraft empfehlen für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Ausschreibung. Diesen ausgewogenen Mix werde man im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit verträglichem Komplexitätsgrad nicht sicherstellen können. „Sinnvoller wäre es, ergänzend zu technologiespezifischen Ausschreibungen, die Kombination verschiedener Erneuerbaren-Technologien auf geeignete Weise anzureizen“, so Körnig weiter.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.