Bundestag beschließt Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom

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Der Bundestag hat nach zweiter und dritter Lesung am Donnerstag das Photovoltaik-Mieterstromgesetz beschlossen. Damit ist der Weg frei für eine finanzielle Förderung von 2,2 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde – je nach Größe der installierten Photovoltaik-Anlage – für Mieterstrom, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag bestätigte. Der Zuschlag werde gezahlt, wenn Vermieter auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage installieren und die Mieter des Hauses oder auch angrenzender Häuser ohne Netznutzung mit dem Solarstrom versorgten. „Die Neuregelung wird das Angebot für Mieterstrom beleben und bringt die Energiewende in die Städte“, so die Auffassung von Uwe Beckmeyer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium. Gleichzeitig stelle das beschlossene Gesetz sicher, dass Mieter den Stromanbieter weiterhin frei wählen könnten und von dem Mieterstrommodell tatsächlich profitierten. Hierzu seien Vorgaben für Vertragslaufzeiten, ein Verbot der Kopplung mit dem Mietvertrag und eine Preisobergrenze für Photovoltaik-Mieterstrom ins Gesetz aufgenommen worden. Nächste Woche wird der Bundesrat über das Gesetz abstimmen. Die Länderkammer ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Im Herbst soll das Gesetz nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums dann in Kraft treten.

Erwartungsgemäß scheiterte der Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Er war mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Linksfraktion abgelehnt worden. Die Grünen forderten darin in dem die Bundesregierung unter anderem auf, die Deckelung der förderfähigen Ausbaumenge zu begrenzen und den räumlichen Bezugsrahmen für die Förderung von Mieterstrom nicht auf das einzelne Gebäude, sondern den „räumlichen Zusammenhang“ zu beziehen.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung gab es immer wieder Kritik an dem Entwurf. Verschiedene Organisationen und Verbände erneuerten diese nun auch nach der Beschlussfassung. Zugleich haben sie die Hoffnung, dass mit dem Mieterstrom-Zuschlag die Photovoltaik stärker in den Städten Einzug hält. „Das ist ein Weckruf für die urbane Energiewende. Wohnungsbaugesellschaften werden nun hoffentlich vielerorts gemeinsam mit Stadtwerken auf Mieter zugehen und ihnen lokal erzeugten Solarstrom zu attraktiven Tarifen anbieten“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar). Nach Einschätzung des Verbands ist allerdings ein weiterer Abbau von Hemmnissen notwendig, um das Potenzial voll auszuschöpfen. Eine Studie im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums schätzte es auf 3,8 Millionen Privathaushalte, die über Photovoltaik-Mieterstrom mit Solarstrom versorgt werden könnten. Die Grünen zeigten in einer am Donnerstag veröffentlichten IÖW-Kurzanalyse auf, dass kleine Veränderungen am Gesetz Photovoltaik-Mieterstrom sogar für etwa fünf Millionen Haushalte attraktiv machen würde.

Ein großer Kritikpunkt an der verabschiedeten Regelung ist, dass Mieterstrom auch weiterhin dem Photovoltaik-Eigenverbrauch nicht gleichgestellt ist. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Mieterstrom nur mit etwa 2 bis 4 Cent gefördert wird, die Vergünstigung des Eigenstroms für Hauseigentümer aber im Vergleich um bis zu 4,7 Cent höher liegt“, sagte Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Zwar sei die Forderung nach einer Ausweitung auf benachbarte Wohngebäude kurzfristig noch aufgenommen worden, doch mit dem finanziellen Nachteil sei eine große Chance vertan, damit die Energiewende wirklich in die Städte komme. „Millionen von Mieterstromhaushalten könnten geschaffen werden. Das Gesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber halbherzig. Der Gesetzgeber muss hier nachbessern“, so Müller weiter.

Auch der Bundsverband Neue Energiewirtschaft (bne) zeigt nur vorsichtigen Optimismus, was die Neuregelung angeht. „„Die Änderung geht zwar in die richtige Richtung, wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs bleibt jedoch abzuwarten, ob sie für die Praxis tatsächlich ein ‚Mehr‘ bewirkt“, sagte Geschäftsführer Robert Busch. Sehr kritisch sieht der Solarenergie-Förderverein (sfv) das verabschiedete Mieterstromgesetz. Es sei in wesentlichen Teilen ein „Investitions-Verhinderungsgesetz“. „Zahlreiche Dach- und Fassadenflächen auf Mietshäusern in Städten und Gemeinden werden auch zukünftig nicht mit Solarstromanlagen belegt werden. Die Höhe der Mieterstromvergütung ist zu gering und die EEG-Umlagepflicht auf Drittversorgung mit Erneuerbaren-Strom bleibt als wirtschaftliche und bürokratische Investitionsbremse vollumfänglich bestehen“, heißt es beim sfv. Ebenfalls immer wieder kritisiert wird die Deckelung des Photovoltaik-Mieterstromzuschlags auf 500 Megawatt im Jahr. Das Solarcluster Baden-Württemberg hat einen Leitfaden herausgegeben. Dieser soll bei der Planung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen helfen.

Bereits vor der Verabschiedung des Photovoltaik-Mieterstromgesetzes haben Unternehmen erste Projekte umgesetzt. Dazu zählen etwa Polarstern und Naturstrom. Florian Henle, Geschäftsführer des Münchner Anbieters, erklärte, dass mit der Direktförderung eine wichtige Weiche gestellt worden sei. „Die Direktförderung entspricht zwar nicht der von uns geforderten Gleichstellung mit der reduzierten EEG-Umlage von Eigenheimbesitzern und damit der gleichen Stromkostenentlastung, dennoch wird Mieterstrom spürbar attraktiver als bisher. Laut Gesetz muss das Mieterstromangebot mindestens 10 Prozent unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegen. Das ist definitiv ein Vorteil für alle und es wird die Verbreitung von Mieterstrom unterstützen“, so Henle weiter. Nach Ansicht von Polarstern sei Photovoltaik-Mieterstrom mit dem Zuschlag nun auch für Gebäude ab rund 15 Wohneinheiten wirtschaftlich interessant. Das Münchner Unternehmen verzeichne bereits jetzt eine deutliche höhere Zahl an Projektanfragen als noch im Vorjahr.

Wie Naturstrom kritisiert auch Polarstern, dass das Gesetz dennoch unter den Möglichkeiten bleibe. „Im Großen und Ganzen ist es ein gelungenes Gesetz – auch wenn es an einigen Stellen hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt“, sagte Tim Meyer, Vorstand von Naturstrom. Die Möglichkeiten der Immobilienwirtschaft, selbst in Mieterstromlösungen zu investieren, seien weiterhin eingeschränkt. Notwendige Änderungen bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer seien im Zuge des Mieterstromgesetzes nicht durchgesetzt worden. Naturstrom wolle diese Lücke mit einem eigenen Leistungsangebot füllen und übernehme auch den Anlagenbetrieb für entsprechende Projekte. „Von Mieterstrom-Projekten haben so alle etwas: Mieter, Wohnungswirtschaft und die Allgemeinheit“, sagte Meyer.

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