Unbegrenzter Solarstromspeicher von Fenecon: Antworten zu Fragen von Webinar-Teilnehmern

BYD Batteriegroßspeicher

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Wie wird der Pro 9-12 in eine bestehende Photovoltaik-Installation eingebunden? Werden noch zusätzliche Geräte dafür benötigt?

Fenecon: Der Pro 9-12 ist ein dreiphasiges AC-System, in dem die Batteriewechselrichter und die Netztrennstelle für die Notstromversorgung bereits integriert sind. Er kann per Stichleitung mit einem externen Sensor am Netzanschlusspunkt einfach eingebunden werden. Wird die Notstromfunktion genutzt, können in der Regel die kompletten Hauslasten direkt am Notstromabgang angeschlossen werden. Diese werden bei Stromausfall automatisch weiter versorgt. Beim Betrieb mit dem Caterva-Freistrompaket werden 2 RLM-Zähler eingesetzt, der Caterva-Businesscontroller wird werksseitig im System verbaut und eine externe Mobilfunkantenne stellt die Anbindung an den Caterva-Leitstand sicher.

Kann der Batteriespeicher auch in einem Inselsystem betrieben werden oder Notstromfunktionen übernehmen?

Fenecon: Ja, der Pro 9-12 ist notstromfähig und baut auch im Notstrombetrieb ein echtes Drehstromnetz auf. Die Netztrennstelle ist bereits integriert. Der Speicher verfügt über zwei AC-Anschlüsse: AC_IN für die Stichleitung zum Netzeingang und AC_OUT für den Notstromabgang. Durch Einbindung der Photovoltaik-Wechselrichter kann die Batterie solar nachgeladen werden (Inselfähigkeit).

Wie sehen die unterschiedlichen Garantiebedingungen aus, wenn man den Speicher bei Fenecon oder im Paket bei Caterva kauft? Wie lange stehen Ersatzteile zur Verfügung?

Fenecon: Caterva bietet den Caterva Neo an Endkunden an und gewährt parallel zum 20-jährigen Dienstleistungsvertrag einen Wartungsvertrag. Fenecon bietet den Speicher und das Caterva-Paket nur an den Großhandel und Installateure an. Es gelten die Standard-Garantiebedingungen mit fünf Jahren Produkt- und zwölf Jahren Kapazitätsgarantie. Es obliegt dem Installateur, dem Endkunden gegebenenfalls zusätzlich zum 20-jährigen Dienstleistungsvertrag von Caterva einen Wartungsvertrag für die Photovoltaik-Anlage inklusive Wechselrichter und Speicher anzubieten. BYD garantiert die Ersatzteilverfügbarkeit für 20 Jahre, analog zu deren Fahrzeugbereich.

Welche Leistungen sind in der 20-jährigen Garantie- und im Wartungsvertrag enthalten?

Caterva: Im Rahmen des Wartungsvertrags werden die Reparaturkosten für Schäden übernommen, die durch den Betrieb des Speichers entstehen. Nicht abgedeckt sind Schäden durch Fremdeinwirkung, wie durch Elementarschäden oder Vandalismus.

Ist der Pro 9-12 erweiterbar, um mehr als zwölf Kilowattstunden zur ermöglichen und gibt es auch Lösungen für Unternehmen?

Fenecon: Der Pro 9-12 kann im Cluster von bis zu acht Speichern betrieben werden und erreicht dann eine Konfiguration von 72 Kilowatt und 96 Kilowattstunden. Eine reine Batterieerweiterung ist geplant, wird aber aktuell noch nicht angeboten. Für Unternehmen bieten wir mit dem Fenecon Commercial eine Lösung mit 40 Kilowatt/40 Kilowattstunden, die ebenfalls für den Clusterbetrieb geeignet ist. Diese Lösungen basieren jeweils auf einem Leistungs-Kapazitäts-Verhältnis (C-Rate) von circa eins und sind notstromfähig. Andere Lösungen mit weniger Leistung als Energie können auf Basis der B-Box oder projektierter Batterielösungen angeboten werden. Während die integrierten Systeme in Leistung und Kapazität vordefiniert sind, lässt sich mit der B-Box eine Batterielösung frei in der Kapazität planen und flexibel eine Leistungselektronik dazu nehmen.

Wenn der Speicher Regelleistungen bereitstellt, wird er anders beladen, als wenn er nur privat eingesetzt wird. Wie wirkt sich das auf die Lebensdauer aus?

Fenecon: BYD hat weltweit sehr viel Erfahrung mit Regelleistungsspeichern aller Größenordnungen. Besonders die Primärregelleistung ist durch den engen Ladezustandsbereich und geringe Leistungen sehr batterieschonend. Die erwartete Lebensdauer der prismatischen Lithium-Eisenphosphat-Batterien liegt auch mit Regelleistungserbringung bei über 20 Jahren.

Caterva zahlt Kunden mit Fenecon-Speicher pauschal 300 Euro Gemeinschaftsprämie für die Bereitstellung von Primärregelleistungen. Was passiert mit dieser Prämie, wenn die Einnahmen aus Regelleistungen in den nächsten Jahren deutlich sinken? Wie schätzen Sie die voraussichtliche Preisentwicklung ein?

Caterva: Unser Geschäftsmodell, welches ursprünglich bei Siemens entwickelt wurde, baut darauf auf, dass die Stabilisierung des Stromnetzes immer werthaltig sein wird. Insbesondere auch deshalb, da fossile Kraftwerke und Atomkraftwerke vom Netz genommen werden und der Anteil von Wind- und Sonnenkraftwerken zunehmen wird. Deren Stromerzeugung ist aufgrund der Wetterverhältnisse weniger vorhersehbar und erfordert noch mehr Unterstützung zur Stabilisierung. Deshalb gehen wir davon aus, dass die zukünftige Entwicklung der mittleren jährlichen Einnahmen aus Primärregelleistung auf dem Niveau der letzten 15 Jahre (zwischen 122.000 Euro in 2006 und 204.000 Euro in 2009 pro Jahr und Megawattstunde) bleiben wird und nach Abschaltung der Atomkraftwerke sogar steigen wird. Für die Gemeinschaftsprämie bedeutet dies, dass diese bezahlt wird, solange der mittlere durchschnittliche jährliche Primärregelleistungspreis (nachzulesen unter www.regelleistung.net) über 100.000 Euro liegt. Sollte er auf über 300.000 Euro steigen, erhält der Kunde eine höhere Prämie.

Wer das Caterva-Freistrompaket abschließt, erhält, bei einer Obergrenze von 7.500 Kilowattstunden pro Jahr, unabhängig vom Zeitpunkt des Verbrauchs, so viel Strom zurück, wie die Photovoltaik-Anlage zuvor produziert hat. Für welchen Teil des Solarstromertrags zahlt der Netzbetreiber dann noch die EEG-Vergütung?

Caterva: Der Netzbetreiber vergütet den Teil der  produzierten Energie, der von der Photovoltaik-Anlage direkt ins Netz eingespeist wird. Eine EEG-Vergütung erhält der Endkunde also für die Strommenge, die er über den eigenen Bedarf hinaus produziert und eingespeist hat. Beträgt die Stromerzeugung beispielsweise 7.500 Kilowattstunden pro Jahr, der Verbrauch jedoch nur 6.500 Kilowattstunden, werden die 1.000 Kilowattstunden Differenz ins Netz eingespeist und nach EEG vergütet. Auch für den Fall, dass die Solaranlage exakt 7.500 Kilowattstunden im Jahr produziert und der Kunde einen ebenso hohen Verbrauch hat, wird ein Teil des Solarstroms ins Netz direkt eingespeist (auch unser Speicher kann nicht immer alles speichern) und der Kunde bezieht stattdessen dafür Strom von seinem Energieversorger. Die daraus entstandenen Mehrkosten ersetzt dann Caterva dem Kunden.

Gibt Caterva Hilfestellung bei der Abrechnung des Eigenverbrauchs und der Resteinspeisung mit dem Verteilnetzbetreiber und dem Finanzamt? Auf welche wesentlichen Änderungen müssen sich Kunden einstellen, wenn sie einen Speicher nachrüsten? Um wie viel wird sich die Einspeisevergütung reduzieren?

Caterva: Für den Kunden ändert sich hinsichtlich der Abrechnung nichts, das heißt der Verteilnetzbetreiber teilt die eingespeiste Energiemenge mit, für den es Vergütung gibt, und der Energieversorger teilt den Strombezug mit und berechnet diesen. Bei einer Speicher-Nachrüstung wird der Eigenverbrauch ansteigen und somit auch entsprechend weniger Strom ins Netz eingespeist. Die Vergütung pro Kilowattstunde ändert sich nicht.

Caterva ist bisher als einziger Anbieter präqualifiziert, um Primärregelleistungen aus privaten Batteriespeichern anzubieten. Dafür muss der einzelne Speicher nicht extra überprüft werden. Wie ist das Messkonzept, um eingespeicherte Regelenergie vom normalen Haushaltsstrombezug zu trennen, oder muss der eingespeicherte Regelstrom vom Kunden bezahlt werden?

Caterva: Jeder Speicher wird bei der Inbetriebnahme hinsichtlich der „Primärregelleistungstauglichkeit“ überprüft. Das Messkonzept basiert auf zwei Zählern, die die einzelnen Energieflüsse exakt trennen. Somit ist sichergestellt, dass der Haushaltskunde nur mit „seinem Strom“ zu tun hat, das heißt Eigenverbrauch von der Solaranlage, EEG-Einspeisung und Strombezug vom Energieversorger für seinen Haushalt. Kosten aus Primärregelleistung entstehen für ihn nicht.

Muss man bei dem vorgestellten Modell Caterva als Energieversorger wählen, um den restlichen Strombezug zu decken?

Caterva: Caterva ist kein Energieversorger, der Kunde kann seinen Energieversorger nach wie vor frei wählen.

Ab welchem Stromverbrauch und Solarstromertrag rechnet sich das vorgestellte Modell nach Ihrer Erfahrung? Kann man auch mit kleineren Speichern teilnehmen?

Caterva: Das hängt von den Annahmen ab, wie sich zum Beispiel der Strompreis in Zukunft entwickeln wird. Entwickelt er sich wie in den letzten zehn Jahren weiter, kann sich das vorgestellte Modell bereits ab 3.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch rechnen. Experten rechnen damit, dass der Strompreis mittelfristig steigt, da alte Kraftwerke abgeschaltet werden und der Verbrauch an Strom in den kommenden Jahren steigen wird, zum Beispiel durch die Elektromobilität. Dass sich heute bereits bei kleinem Stromverbrauch und Solarstromertrag eine Wirtschaftlichkeit ergibt, zeigt ein Blick auf unseren Freistromrechner auf www.caterva.de.

Ist es möglich über die Caterva-App auch die Ladung eines Elektrofahrzeugs zu managen?

Caterva: Die Caterva-App hilft dem Nutzer seine Energieflüsse im Auge zu behalten. Aktiv steuern kann er damit den Stromspeicher nicht. Sein Elektroauto kann er selbstverständlich mit seinem Solarstrom laden.

Wie viele Speichersysteme haben Sie schon unter Vertrag?

Caterva: Caterva kommuniziert aktuell keine konkreten Stückzahlen. Die Speicher, die das erste Megawatt gebildet haben, laufen bereits seit zwei Jahren.

Um in jede Richtung regeln zu können, hält Caterva die Speicher auf einem mittleren Ladestand. Wie wird der im Sommer reichlich vorhandene Solarstrom auf den Systemen verteilt?

Caterva: Der Ladestand aller Speicher wird in der Regel auf mittlerem Level gehalten. Zudem verknüpfen wir Primärregelleistung intelligent mit dem Intraday-Stromhandel, um den Ladestand zu managen.

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