Baden-Württemberg gibt zusätzliche Flächen für Solarparks frei

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Baden-Württemberg hat als ersten Bundesland in dieser Woche eine sogenannte Freiflächenöffnungsverordnung verabschiedet. Es nutzt damit eine Klausel aus dem EEG 2017, die es den Bundesländern ermöglicht, die zugelassenen Flächen für Photovoltaik-Kraftwerke selbst zu definieren und über die Bestimmungen des Gesetzes hinauszugehen. Dies bezieht sich auf die zulässigen Flächen für Projekte, die in den Photovoltaik-Ausschreibungen bezuschlagt werden. „Wenn wir die Sonne in unserem Land nutzen und an Ausschreibungen für Solarparks teilnehmen wollen, müssen wir die Grenzen des EEG verlassen“, erklärte Franz Untersteller, Umwelt- und Energieminister in Baden-Württemberg. „Das tun wir, in dem wir jetzt PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten auf Acker- und Grünlandflächen ermöglichen.“

Mit der neuen Verordnung sieht sich das Ländle im Bieterkampf gestärkt. Es verfüge über zu wenige Konversionsflächen oder Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, die ansonsten für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zulässig sind. In dieser Kategorie könne Baden-Württemberg nicht mit anderen Bundesländern, speziell in Ost- und Nordostdeutschland konkurrieren. „Da wir den Ausbau der Photovoltaik den anderen alleine weder überlassen wollen noch überlassen können, wenn wir die Themen Versorgungssicherheit mit Strom und Klimaschutz ernst nehmen, benötigen wir die zusätzlichen Flächen“, so Untersteller weiter.

Insgesamt seien mit der Verordnung rund 900.000 Hektar Ackerland in benachteiligten Gebieten für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen geöffnet worden. Dies sei etwa zwei Drittel der der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg. Pro Jahr sollen aber nur 200 Hektar, die für den Ausbau von insgesamt rund 100 Megawatt Photovoltaik ausreichten, freigegeben werden, wie Untersteller weiter sagte.

In der ersten Photovoltaik-Ausschreibungsrunde nach dem EEG 2017 waren von der Bundesnetzagentur noch keine Zuschläge für Freiflächenanlagen auf Ackerland vergeben worden, da kein Bundesland eine entsprechende Verordnung verabschiedet hatte. Neben Baden-Württemberg arbeitet derzeit auch Bayern an einer solchen Regelung. (Sandra Enkhardt)

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