Lichtblick: Stromkennzeichnung führt Verbraucher in die Irre

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Bei den Angaben zur Stromherkunft werden Verbraucher zunehmend in die Irre geführt, bemängelt Lichtblick. Das Energieunternehmen stützt diese Aussage auf Recherchen bei 35 großen deutschen Stromanbietern. Demnach weisen die untersuchten Anbieter deutlich weniger Kohle- und Atomstrom in ihrem Strommix aus, als sie tatsächlich für ihre Kunden einkaufen: Die Versorger würden bis zu 42 Prozent mehr Energie aus konventionellen Quellen beschaffen, als aus den offiziellen Angaben hervorgehe. „Das Wirtschaftsministerium nimmt diese Verbrauchertäuschung bisher billigend in Kauf“, sagt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von Lichtblick: „Wir brauchen eine rasche Reform der Kennzeichnung, damit der Etikettenschwindel ein Ende findet.“ Auch für Stromprodukte müsse gelten, dass nur das draufstehen darf, was auch drin ist. Nur so könnten Verbraucher Tarife und Anbieter klar unterscheiden.“ Im Bundeswirtschaftsministerium soll am Montag eine Anhörung zu den Angaben auf Stromprodukten stattfinden.
Aus dervon Lichtblick erstellten Übersicht der Anbieter-Stromkennzeichnungen geht hervor, dass der ENBW-Konzern über 42 Prozent mehr Strom aus Atom, Kohle und andere fossilen Quellen für seine Kunden einkauft, als im Strommix angegeben. Auch bei E.ON (plus 38 Prozent), Innogy (plus 38 Prozent), Vattenfall (plus 37 Prozent), EWE (plus 31 Prozent) fällt der Anteil konventioneller Energie höher aus, als für die Verbraucher ersichtlich. Ebenso bei den Stadtwerken – zum Beispiel Düsseldorf (plus 40 Prozent), Flensburg (plus 39 Prozent), Erfurt (38 Prozent), DREWAG (plus 35 Prozent), Leipzig (plus 35 Prozent), Mainova (plus 29 Prozent) und München (plus 29 Prozent). Zwei der 35 untersuchten Anbieter sind laut Lichtblick ihrer gesetzlichen Pflicht, ab dem 1. November 2016 ihre Stromkennzeichnung für 2015 vorzulegen, bisher nicht nachgekommen.
Wie Lichtblick weiter mitteilt, können sich die Anbieter bei der irreführenden Stromkennzeichnung auf die gesetzlichen Vorgaben berufen. Die gesetzliche Stromkennzeichnung schreibt demnach Versorgern die Ausweisung eines Pflichtanteils an Strom aus erneuerbaren Energien vor. Die Höhe des EEG-Pflichtanteils hängt von der Kundenstruktur des Anbieters ab. Je größer der Anteil an Privatkunden und kleinen Gewerbekunden, desto höher der EEG-Pflichtanteil im Mix. Diesen EEG-Strom können, so Lichtblick, Versorger in Deutschland jedoch nicht für ihre Kunden einkaufen. Daher verfälsche der EEG-Anteil den Strommix, und die Stromkennzeichnung bilde die tatsächliche Strom-Einkaufspolitik der Versorger immer weniger ab. (Petra Hannen)

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