EuG-Urteil: EEG 2012 ist Beihilfe – Der EEG-Umlagemechanismus muss endlich novelliert werden

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ImUrteil des Gerichtes der Europäischen Union (EuG) vom letzten Dienstag gaben die Richter der Meinung der Europäischen Kommission statt, dass sowohl die Erhebung der Vergütung, finanziert durch die EEG-Umlage, wie auch die vielfachen Befreiungen insbesondere der energieintensiven Industrie im EEG 2012 eine Beihilfe darstellt und damit von der EU-Kommission genehmigt werden muss.

Damit gab es in dieser Woche gleich zwei schwerwiegende Gerichtsentscheide, die erheblichen negativen Einfluss auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien haben: In Bayern den desVerfassungsgerichtshofs, welcher das 10H-Gesetz als rechtens beurteilte und eben auch dieses EuG-Urteil.

Die rechtlichen und politischen Hindernisse gegen den Ausbau der Erneuerbaren Energien haben somit in Europa eine neue Dimension erreicht.

Die von Atom- und Kohleinteressen dominierte EU Kommission hatte das EEG 2012 genau deswegen als Beihilfe erklärt, um inhaltlich auf die nationale Gesetzgebung Einfluss nehmen zu können. Sie forderte unter anderem einen teilweisen Wechsel zu Ausschreibungen, die ja bekanntlich den Ausbau der Erneuerbaren Energien bremsen, statt ihn zu beschleunigen, wie es die Einspeisevergütung tut. Die Bundesregierung vollzieht u.a. deshalb auch den Wechsel hin zu Ausschreibungen, die den Bürgerenergien das Leben so schwer machen.

Die Bundesregierung hatte gegen diese Einordnung des EEG 2012 als Beihilfe geklagt und nun in der ersten Instanz verloren. Die Bundesregierung muss nun unbedingt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einlegen. Der EuGH hat in seinem berühmten Urteil im Jahre 2001 schließlich klar entschieden, das EEG sei keine Beihilfe.

Allerdings genügt dies nicht, um auch zukünftig auf der sicheren Seite zu sein und den Zugriff der EU Kommission auf die nationalen EEG-Gesetzgebungen zu verhindern.

Hauptursache ist die EEG-Novelle 2009, mit der der Umlagemechanismus für die EEG-Umlage verändert wurde. Der damalige Umweltminister Gabriel hatte sich gegen die u.a. von mir im Umweltausschuss geäußerten Bedenken gegenüber dieser Gesetzesänderung hinweggesetzt und mit den Stimmen der großen Koalition aus Union und SPD diese durchgezogen. Zweifach gibt es seitdem erhebliche negative Entwicklungen: Zum einen hat sich genau seit 2010 die EEG-Umlage erheblich verteuert, ohne dass dies dem Ausbau der Erneuerbaren Energien geschuldet wäre. Zum anderen haben die EU Kommission und das EuG genau durch diesen veränderten Umlagemechanismus der EEG-Umlage die Grundlage für ihre Interpretation und Argumentation bekommen.

Es braucht also sehr schnell auch eine EEG-Novelle, die im Prinzip den alten EEG-Umlagemechanismus wieder herstellt: die physikalische Wälzung des EEG-Stromes, so wie es im EEG 2000 von rot-grün eingeführt wurde. Damals galt das richtige Grundprinzip: der Stromkunde soll für seine Zahlungen (die EEG-Umlage) auch die Ware (den Ökostrom) bekommen. Es zeigt sich nun, dass es ein fundamentaler Fehler war, dieses Grundprinzip mit dem Verramschen des gesamten EEG-Stromes an der Börse abzuschaffen.

— Der Autor Hans-Josef Fell saß für die Grünen von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag. Der Energieexperte war im Jahr 2000 Mitautor des EEG. Nun ist er Präsident der Energy Watch Group (EWG). Mehr zu seiner Arbeit finden Sie unterwww.hans-josef-fell.de. —

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