Anhörung zu Öffnung der Photovoltaik-Ausschreibungen gestartet

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat denVerordnungstext für die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung veröffentlicht. Gleichzeitig leitete es am Mittwoch die Länder- und Verbändeanhörung dazu ein. Hintergrund ist, dass Deutschland ab 2017 fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung bei den Ausschreibungen für erneuerbare Energien für Anlagen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten öffnen muss. Mit der nun vorgelegten Verordnung solle dies zunächst bei den derzeit laufenden Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen umgesetzt werden.

Im Gespräch für die Pilotverfahren waren zuletzt Dänemark und Luxemburg. Am Donnerstag hieß es nur wenig konkret: „Dazu finden Verhandlungen mit den Partnerländern statt.“ Voraussetzung für die Umsetzung der Öffnung sei, dass ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Ländern geschlossen werde. Zudem gelte die Einhaltung des Gegenseitigkeitsprinzips, so müssten auch die Partnerländer ihre Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland öffnen. Auch müsse ein „physischer Import“ des Stroms möglich sein.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Verordnung noch im zweiten Quartal 2016 in Kraft zu setzen. Erste Pilotprojekte bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen solle es dann auch noch in diesem Jahr geben. Danach werde das Verfahren auf andere Technologien übertragen, hieß es aus dem Ministerium. (Sandra Enkhardt)

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