EU-Kommission: Mindestimportpreise orientiert sich weiterhin am Bloomberg-Index

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Die EU-Kommission wird weiterhin zur Ermittlung des Mindestimportpreises für kristalline Solarmodule chinesischer Hersteller auf den Bloomberg-Index setzen. Sie stellte eine von EU Prosun beantragte Teilprüfung zur Änderung des Verfahrens am Mittwoch ein, mit der ein anderes Verfahren zur Preisfestlegung gefunden werden sollte, bei der die Datenbasis nicht durch chinesische Photovoltaik-Hersteller beeinflusst werden kann.

Bereits im November hat Brüssel in einer Zwischenentscheidung zu diesem Verfahren sich dahingehend geäußert. Die EU-Kommission sieht „keinerlei Hinweis darauf, dass eine wie auch immer geartete Manipulation des Indexes Erfolg gehabt hätte“, heißt es in der am Donnerstag im Gesetzblatt veröffentlichten Entscheidung. Zwar habe sich das Verhältnis zwischen chinesischen und nicht-chinesischen Photovoltaik-Herstellern seit 2013 zugunsten Chinas verschoben. Doch aus Sicht der EU-Kommission spiegele dies die Entwicklung auf dem Weltmarkt wider und trage zur Repräsentativität des Index bei.

EU Prosun hatte den stark gestiegenen Einfluss der chinesischen Hersteller auf den Index ab Ende 2014 kritisiert. Die EU-Kommission wertete es als Widerspiegelung der Marktrealität.
Auch sei der Preisrückgang bei den chinesischen Herstellern im betrachteten Zeitraum 2013/2014 um vier Prozent stärker gewesen als bei den nicht-chinesischen Herstellern. Die vom Antragsteller behaupteten mehr als fünf Prozent Unterschied stimmten bei der Betrachtung des Gesamtzeitraums damit nicht, heißt es in dem Dokument weiter. In dem Verfahren sei auch die chinesische Regierung konsultiert worden. Diese habe lediglich die Schlussfolgerung der Kommission unterstützt, die Überprüfung einzustellen.


Bei seinen Zeitreihen-Untersuchungen bezog die EU-Kommission die Preisentwicklung seit Anfang 2013 mit ein. Der Mindestimportpreis war aber erst im Dezember 2013 als Folge der festgestellten Dumpingverstöße chinesischer Photovoltaik-Hersteller eingeführt worden.
Nach Ansicht der Solarworld geführten Allianz, EU Prosun, sind die Mindestimportpreise „ein wichtiges Instrument, um wettbewerbsverzerrendes Dumping zu verhindern“. Zur Einstellung des Verfahrens sagte EU Prosun-Präsident Milan Nitzschke auf Anfrage von pv magazine: „Dies ist bedauerlich, angesichts der zahlreichen Irrationalitäten in Zusammenhang mit der Mindestpreisregelung aber nicht überraschend. Bemerkenswert ist aber die Begründung der Kommission, die sie in jedem Statistik-Seminar durchfallen lassen würde.“ Er kritisierte, dass die EU-Kommission die geänderte Zusammensetzung der Hersteller zugunsten der chinesischen Produzenten als bessere Abbildung der Marktrealitäten wertete. „Da sich die abgebildete Marktrealität nicht geändert hat, darf nicht einfach die für den Index verwendete Grundgesamtheit geändert werden, ohne dass eine Anpassungsrechnung durchgeführt wird. Durch die Unterlassung dieser Anpassungsrechnung verändert die EU-Kommission stattdessen den Mindestpreis für chinesische Dumpingimporte nachträglich, ohne dass hierfür eine Beschlusslage von Rat und Kommission vorliegt“, so Nitzschke weiter.

Die Solar Alliance for Europe (SAFE) – eine im Juni 2015 gegründete Vereinigung aus vorwiegend deutschen Projektierern und Wacker – begrüßte die Einstellung des Verfahrens durch die EU-Kommission. „Brüssel hat die Marktrealität anerkannt, dass chinesische Hersteller einen Löwenanteil der Produktion auf sich vereinen und dass sich das am besten in dem gewählten weltweiten Preisindex widerspiegelt“, erklärte SAFE-Sprecher Holger Krawinkel. Der CEO von Solarpower Europe, James Watson, bezeichnete die Entscheidung als "Sieg des gesunden Menschenverstands". Beide Verbände setzen sich für ein Ende der Mindestimportpreise und Volumenbegrenzungen für chinesische Photovoltaik-Hersteller ein. Solarpower Europe hat nach Aussagen von Watson seine Mitglieder gebeten, ihre Preise an Bloomberg zu übermitteln, um möglichst eine breite Datenbasis zu haben.

Unterschiedliche Auffassungen haben beide Seiten auch bei der Entwicklung der Modulpreise seit Einführung des Mindestimportpreises für die chinesischen Hersteller im Dezember 2013. Die EU-Kommission hatte bei ihrer Teilprüfung zur Entwicklung der Preise allerdings als Betrachtungszeitraum Anfang 2013 bis Ende 2014 gewählt. „Da es sich bei den chinesischen Preisen um deutlich niedrigere Preise – laut Kommissionsanalyse Dumpingpreise – handelt, musste dies zu einer überproportionalen Absenkung des Index und damit des Mindestpreises führen. Man kann bei der Preisbetrachtung von Obst auch nicht ein Jahr lang Äpfel und ein Jahr lang Birnen betrachten und angesichts tendenziell teurerer Preise für Birnen eine allgemeine Preissteigerung für Obst ableiten“, sagte EU Prosun-Präsident Milan Nitzschke. Bei SAFE spricht man hingegen von einer „verherrenden Wirkung von Mindestpreisen und Zöllen auf die Modulverkaufspreise“. „Denn die Durchschnittswerte lagen Anfang 2013 und Ende 2014 fast auf dem gleichen Niveau, trotz der im gleichen Zeitraum erzielten hohen Kostensenkungen in der Fertigung. Mindestpreise und Zölle müssen endlich wegfallen, damit wir wieder zu einer realistischen Preisbildung kommen“, erklärte SAFE-Sprecher Krawinkel.

Der EU Prosun-Präsident vermutet noch einen weiteren Beweggrund für die Einstellung der Teilprüfung. „Das Prüfverfahren zum Mindestpreismechanismus weiterzuführen, hätte bedeutet, den Mindestpreis heute faktisch anzuheben. Dies wollte die Kommission verhindern. Um dies zu erreichen, widerspricht die Kommission in ihrer Begründung simpelsten logischen Grundregeln“, so Milan Nitzschke weiter. SAFE wertet die Entscheidung hingegen als „zügig und sachgerecht“.

Die EU-Kommission hatte am 6. Dezember auf Antrag von EU Prosun eine Auslaufprüfung der Mindestimportpreise und Einfuhrvolumen für chinesische Photovoltaik-Hersteller eröffnet. Damit gilt das Undertaking für den Zeitraum der Überprüfung weiter. Am Donnerstag forderte eine britische Regierungsvertreterin, die Mindestimportpreise für den Zeitraum der Auslaufprüfung auszusetzen. Die Untersuchung wird voraussichtlich 12 bis 15 Monate dauern und die Entscheidung darüber bringen, ob die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen gegen die chinesischen Photovoltaik-Hersteller noch benötigt werden. (Sandra Enkhardt)

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