BSW-Solar: Pacht-Mustervertrag vermeidet Einstufung als Finanzierungsleasing

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Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) gibt einen Mustervertrag für die Verpachtung von Photovoltaik-Anlagen heraus, der die Einstufung als Finanzierungsleasing vermeidet. Die sei von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt worden, meldet der Solarverband.
In der Vergangenheit sei es in Einzelfällen vorgekommen, dass die BaFin Anlagenpachtmodelle für Photovoltaik-Anlagen als erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft hat. Dies habe zu Verunsicherungen geführt, weil in diesem Fall eine Erlaubnis eingeholt werden muss und deutlich höhere Anforderungen an den Verpächter gestellt werden.
Laut BSW handelt es sich nicht um ein Finanzierungsleasing, „wenn entweder das Risiko des zufälligen Anlagenuntergangs bei dem Eigentümer verbleibt oder aus dem Pachtvertrag während der gewählten Vertragslaufzeit keine Vollamortisation der Investitionskosten durch die Pachtzahlungen resultiert.“
Wenn mit der BaFin im Einzelfall geklärt wurde, dass der Verpächter einer Neuanlage im Rahmen der Vertragslaufzeit nicht die kompletten Anschaffungs- und Finanzierungskosten durch Pachtzahlungen erwirtschaftet, können weiterhin die alten BSW-Musterverträge genutzt werden. Wer sich die Einzelprüfung ersparen möchte, sollte auf die Neufassung des Mustervertrags umsteigen, so der BSW. (Mirco Sieg)

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