Prokon-Gläubiger stimmen für Genossenschaft und gegen EnBW

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Auf der Gläubigersammlung ist am Donnerstag die Entscheidung gefallen: Die insolvente Prokon wird in eine Genossenschaft umgewandelt. „Die Genussrechteinhaber haben mit ihrem klaren Votum für die Genossenschaft auch ein Bekenntnis zur Energiewende abgegeben“, kommentiert Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der Naturstrom AG, die bereits im Vorfeld Unterstützung für diesen Plan signalisiert hatte. „In der Vergangenheit waren sie ‚nur‘ Kapitalgeber für den Ausbau der Erneuerbaren Energien – nun haben sie als Genossenschaftsmitglieder die Chance, die Geschicke von Prokon mit zu lenken und ein lebendiger Teil der Bürger-Energiewende zu sein“, so sein Appell an die rund 75.000 Gläubiger.

Bereits Mitte Juni habe sich ein Großteil der Beschäftigten für die Genossenschaftslösung ausgesprochen. Der Verein „Freunde von Prokon“ habe dafür seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gekämpft. Im Falle einer Ablehnung dieses Insolvenzplan, der die Gründung einer Genossenschaft vorsieht, hätten die Gläubiger noch über die Investorenlösung abstimmen müssen. EnBW war in diesem Fall vom Insolvenzverwalter als bevorzugter Bieter ausgewählt worden und wäre bereit gewesen, bis zu einer halben Milliarde Euro zu investieren. Der EnBW-Chef Frank Mastiaux bedauerte die Entscheidung der Gläubiger und der Genussrechtsinhaber, da nach seiner Entscheidung der Energiekonzern und Prokon gut zusammengepasst hätten. Vor allem um die Windkraft in Deutschland noch stärker voranzubringen, wie es in einem offenen Brief schrieb.

Naturstrom kündigte nun an, dass es im Anschluss an die Genossenschaftsgründung bereit sei, Anteile zu erwerben und mit der Genossenschaft zusammenzuarbeiten. Ab Ende des Jahres soll Prokon nun als größte Bürgerenergiegenossenschaft weitergeführt werden, wie es beim Bündnis Bürgerenergie hieß. Insgesamt sei die Entscheidung der Prokon-Gläubiger ein „Aufbruchsignal zur richtigen Zeit“. Auch gerade vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der neu gegründeten Bürgerenergiegenossenschaften im vergangenen Jahr mit 29 Neugründungen deutlich rückläufig war und die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen bei vielen Bürgerenergie-Akteuren für Verunsicherung gesorgt hätten.

"Bereits vor der Gläubigerversammlung hatten sich zahlreiche Genussrechtsinhaber bereit erklärt, einen Teil ihrer Insolvenzforderungen in Anteile an einer künftigen Prokon-Genossenschaft zu wandeln. Von den rund 1,44 Milliarden Euro Genussrechtskapital hatten sich Genussrechtsinhaber mit einem Kapital von über 865 Millionen Euro – etwa 60 Prozent – für eine solche Wandlung entschieden. Damit wurde n die Vorgaben des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV), der eine Größenordnung von 660 Millionen Euro für die Gründung für erforderlich gehalten hatte, weit überschritten und das Eigenkapital der künftigen Prokon-Genossenschaft zusätzlich gestärkt", erklärte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin im Anschluss an die Gläubigerversammlung. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist für Ende Juli oder Ende August vorgesehen. (Sandra Enkhardt)

Mehr zu den künftigen Prokon-Plänen lesen Sie im Interview mit Rainer Doemen, der Pressesprecher der Freunde von Prokon ist.

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