Bundesregierung gegen Quotenmodell statt EEG

Teilen

Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Monopolkommission zurückgewiesen, die Förderung erneuerbarer Energien auf ein Quotenmodell umzustellen. Das geht aus ihrer Stellungnahme zum Sondergutachten der Monopolkommission mit dem Titel „Energie 2013:– Wettbewerb in Zeiten der Energiewende“ hervor. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist demnach weiterhin grundsätzlich geeignet, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien kosteneffizient umzusetzen. Außerdem würde es zumindest in der Übergangsphase zu einem Quotenmodell zu Mehrkosten kommen.
„Grund dafür ist, dass bei einer technologieneutralen Förderung in einem solchen Modell alle Technologien die Förderung erhalten, die für die teuerste noch für die Zielerreichung notwendige Technologie erforderlich ist“, heißt es in der Stellungnahme. „Dadurch werden einzelne Erneuerbare-Energien-Technologien überfördert, andere teurere Technologien fallen aus der Förderung heraus. Auch die geringere Planungs- und Investitionssicherheit für Investoren erhöht die Kosten und kann dazu führen, dass der Ausbau hinter den Erwartungen zurückbleibt.“ Als Ersatz für die EEG-Finanzierung hatte die Monopolkommission die Einführung eines Quotenmodells nach schwedischem Vorbild empfohlen. Das Quotenmodell werde in Schweden seit zehn Jahren erfolgreich praktiziert; dabei werde für erneuerbare Energien keine Einspeisevergütung, sondern die Einspeisemenge festgelegt. Die politische Durchsetzbarkeit eines solchen Quotenmodells wird selbst von der Monopolkommission in Frage gestellt.
Beim Thema Stromnetze teilt die Bundesregierung laut Stellungnahme die Sicht der Monopolkommission, dass es aufgrund von steigendem Eigenverbrauch – insbesondere bei Photovoltaik-Anlagen – einen kontinuierlich sinkenden Anteil an der Netzinfrastrukturfinanzierung gibt. Die Bundesregierung wolle für eine faire Lastenverteilung sorgen und werde daher das bestehende Netzentgeltsystem überprüfen. In diesem Zusammenhang soll laut Stellungnahme auch die von der Monopolkommission angeregte Beteiligung von Erzeugern an den Netzkosten (die sogenannte G-Komponente) diskutiert werden; notwendige Rechtsänderungen werde die Bundesregierung zügig anstoßen. (Petra Hannen)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Popular content

Frankreich senkt Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis zu 500 Kilowatt weiter ab
25 Juli 2024 Mit der Anwendung des Notfalldegressionskoeffizienten verzeichnen die Fördersätze in den Segmenten bis 500 Kilowatt im dritten Quartal einen weiteren...