EuGH-Urteil: Keine Pflicht zur Vergütung von ausländischem Ökostrom

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„Die Richtlinie zur Förderung der Nutzung grüner Energie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die Erzeugung grünen Stroms zu fördern. Sie bestimmt, dass die Mitgliedstaaten, die Erzeuger unterstützen, nicht verpflichtet sind, die Nutzung von grüner Energie zu fördern, die in einem anderen Mitgliedstaat erzeugt wurde“, so das Urteil der Richter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Sie wiesen damit eine Klage eines finnischen Windparkbetreibers zurück, der in Schweden die Förderung seines Windstroms erreichen wollte. Schweden hat die Zuteilung der Stromzertifikate mit der Begründung verweigert, dass sie nur für in Schweden installierte Erneuerbaren-Anlagen gedacht seien. Es kam zum Rechtsstreit vor schwedischen Gerichten und schließlich gelangte der Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof.

Die Richter weisen in ihrem Urteil ausdrücklich daraufhin, dass EU-Mitgliedsstaaten, die sich für eine Förderung von erneuerbaren Energien entschieden hätten, nicht verpflichtet seien, diese Förderung auf im Ausland erzeugten Ökostrom ausweiten zu müssen. In einem zweiten Punkt erklärten die Richter, dass diese Förderregelungen eine Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellten. Der Europäische Gerichtshof sei aber der Auffassung, dass „diese Beschränkung durch das im Allgemeininteresse liegende Ziel gerechtfertigt ist“, hieß es weiter. Die Förderung der Erneuerbaren diene dem Klimaschutz und dem Kampf gegen die Klimawandel. In Bezug auf die schwedische Förderregelung über Zertifikate urteilten die Richter denn auch, dass sie trotz der Beschränkung mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Einklang stehe.

Als vorschnelle Reaktion auf dieses Urteil hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in seiner EEG-Novelle verankert, dass künftig bei Ausschreibungen fünf Prozent der neu installierten Leistung auch für ausländische Projekte geöffnet werden sollte. Dies solle auch bereits bei den Pilotverfahren für Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen gelten, heißt es in dem am Freitag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz. Gabriel hatte auch diesen Punkt mit Druck von der EU-Kommission in Brüssel verteidigt. "Ich begrüße dieses Urteil sehr. Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme. Das bestätigt auch die Position der Bundesregierung bei den Diskussionen mit der EU-Kommission zur Notifizierung des neuen EEG. Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht", erklärte Gabriel mit Blick auf das Urteil.

Als gute Nachricht für die Stromkunden stufte auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das Urteil ein. "Die Richter am EuGH haben betont, dass die EU-Mitgliedsstaaten großen Freiraum haben, die erneuerbaren Energien entsprechend ihren jeweiligen nationalen, demokratisch legitimierten Überzeugungen zu fördern. Damit wird es keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet hätte", erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. (Sandra Enkhardt)

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