Option der Verfassungsklage gegen die EEG-Novelle bleibt

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pv magazine: Der Bundesverband Solarwirtschaft appelliert nun an den Bundesrat, die EEG-Novelle noch aufzuhalten. Sehen Sie dafür wirklich eine Mehrheit in der Länderkammer?
Carsten Körnig: Der Bundesrat ist die einzige politische Institution, die die „Sonnensteuer“ noch aufhalten kann. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich die Bundesländer nicht alles von der Bundesregierung diktieren lassen. Am 23. Mai hat sich der Bundesrat deutlich für eine Nachbesserung beim Thema EEG-Umlage auf Erneuerbaren-Eigenverbrauch ausgesprochen. Da inzwischen bereits einige Länder die Segel gestrichen haben und durch Interventionen aus Brüssel erheblicher Zeitdruck besteht, ist ein Einspruch der Länderkammer eher unwahrscheinlich.

Werden Sie eine Verfassungsklage einreichen, wenn der Bundesrat kein Veto einlegt?
Die Gremien und Anwälte des Verbandes befassen sich gegenwärtig mit der Prüfung der Klageaussichten unter den jetzt verabschiedeten Rahmenbedingungen. Klagen kann in jedem Fall nur ein betroffenes Unternehmen nach Inkrafttreten des Gesetzes im August. Der Verband würde diese Klage lediglich anstoßen und fachlich-kommunikativ begleiten.

Bis wann wäre dann mit einer Entscheidung der Richter zu rechnen?
Das hängt davon ab, welcher Weg der Verfassungsbeschwerde eingeschlagen wird und ist natürlich maßgeblich von den Richtern abhängig. Eine verlässliche Prognose ist schwierig, aber wir reden eher von Jahren, als von Monaten. Auch deshalb haben wir in den letzten Wochen immer auf eine politische Lösung gedrungen.

Wie würde sich eine solche Verzögerung auf die weitere Investitionsbereitschaft in Photovoltaik-Anlagen auswirken? Wären die Auswirkungen leichter zu verkraften als die zu erwartenden Folgen einer "Sonnensteuer"?
Auch die Wechselwirkungen auf den Markt müssen natürlich nüchtern mit den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde abgewogen werden. Der durch eine Klage ausgelöste Attentismus dürfte sich nach einer ersten Einschätzung vermutlich aber in Grenzen halten. Schließlich würden Marktsegmente, bei denen sich Investitionen unter den neuen Rahmenbedingungen noch lohnen, beim Erfolg einer Klage im nachhinein besser gestellt. Projekte, die sich unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht mehr rechnen, könnten erst nach einem Erfolg umgesetzt werden, aber ohne eine Klage eben gar nicht.

Wieviel neu installierte Photovoltaik-Leistung werden wir in diesem Jahr in Deutschland voraussichtlich sehen?
Es ist schwer vorhersehbar und hängt von vielen Parametern ab. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres ist die Photovoltaik-Nachfrage im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um etwa 45 Prozent zurückgegangen. Das zeigen die Zahlen der Bundesnetzagentur. Setzt sich der Trend fort, was vor dem Hintergrund relativ stabiler Preise bei weiter sinkenden Fördersätzen zu befürchten ist, wird die Bundesregierung ihren festgelegten Zubaukorridor für die Photovoltaik von 2,5 bis 3,5 Gigawatt in diesem Jahr erstmals verfehlen. Eine gewisse, vorübergehende Marktbelebung könnte unter Umständen von der stufenweisen Einführung der EEG-Umlage und Direktvermarktungsverpflichtung ausgelöst werden. Wir werden die Branche in jedem Fall weiter nach Kräften dabei unterstützen, neue Marktsegmente etwa im Bereich der Wohnungswirtschaft und Solarstrom-Speicherung zu erschließen.

Das Interview führte Sandra Enkhardt.

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