EEG-Entwurf vom Wirtschaftsausschuss angenommen

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages hat am Dienstagabend der EEG-Novelle zugestimmt. Nachdem die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen umfassenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf durchgesetzt hätten, stimmte der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Entwurf zu, heißt es in einer Mitteilung des Bundestages. Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den EEG-Gesetzentwurf. Die Fraktion der Linkspartei habe die Sitzung aus Protest kurz nach Beginn verlassen und nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Grüne und Linkspartei hatten die nach ihrer Ansicht zu späte Vorlage des Änderungsantrages kritisiert. Mit den kurzfristig eingebrachten Änderungen gebe es neue grundlegende Fragen der künftigen Förderung der erneuerbaren Energien, die bisher nicht Gegenstand der parlamentarischen Debatte gewesen seien. Die Oppositionsfraktionen hätten daher in einem gemeinsamen Antrag eine weitere öffentliche Anhörung gefordert, hieß es weiter. Es solle dabei um die Themenfelder Ausweitung der EEG-Förderung auf ausländische Anlagen, die Streichung der Vergütung für erneuerbare Energien bei länger anhaltenden Phasen mit negativen Preisen am Strommarkt, die Regelung der Eigenstromversorgung inklusive der Kompensationsmaßnahmen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) sowie die die neue Verordnungsermächtigung zur Besonderen Ausgleichsregelung gehen. Die Vertreter von Union und SPD lehnten diesen Antrag mit ihrer Mehrheit ab. Das Anhörungsrecht sei bereits ausgeschöpft, so ihre Begründung. Die Regierungsmehrheit lehnte im Ausschuss auch noch weitere Änderungsanträge von Oppositionsparteien ab, darunter auch eine Forderung der Linken, den Entwurf zurückzunehmen und eine Neufassung vorzulegen.

Am Freitagvormittag sollen die Abgeordneten des Bundestages in zweiter und dritter Lesung über die EEG-Novelle entscheiden. Insgesamt sind für die Diskussion und namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf 1 Stunde und zehn Minuten eingeplant.

In dem Gesetzentwurf ist unter anderem die Einführung einer EEG-Umlagepflicht für den Eigenverbrauch geplant. Anlagen, die weder mit erneuerbaren Energien noch als Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden, müssen demnach die volle Umlage von derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde zahlen. Bei der Nutzung von Erneuerbaren und KWK soll die Belastung bei 40 Prozent EEG-Umlage liegen, die energieintensiven Unternehmen sollen 15 Prozent zahlen. Der Einstieg in die Belastung des Eigenverbrauchs soll dem Gesetzentwurf zufolge gleitend erfolgen. Bis Ende 2015 soll eine EEG-Umlage von 30 Prozent gelten, 2016 dann 35 Prozent und ab 2017 dann 40 oder 100 Prozent. Kleine Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung sollen zur „Vermeidung eines unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwands“ nicht einbezogen werden. Auch für Bestandsanlagen ist zunächst keine Umlagebelastung geplant. 2017 soll diese Regelung aber überarbeitet werden. Außerdem will die Bundesregierung die verpflichtende Direktvermarktung der erneuerbaren Energien schneller einführen. Ab 2016 müssen alle Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt direkt vermarkten. (Sandra Enkhardt)

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