EEG-Verhandlungen stocken

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Die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sahen vor, dass Anfang der Woche der geänderte EEG-Gesetzentwurf veröffentlicht werden sollte. Dies bekam pv magazine auch aus dem zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestags bestätigt. Doch nun berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Dienstagausgabe), dass sich die Verhandlungen verzögern. „Ein für Anfang dieser Woche in Aussicht gestellter Termin für die Bekanntgabe der Ergebnisse verstrich, ohne dass ein neuer bekannt wurde“, heißt es in dem Bericht. Hintergrund für die Verzögerungen sei der hartnäckige Widerstand der Photovoltaik- und Industrielobby sowie aus einigen Ländern. Dabei geht es inbesondere um die geplante Belastung des Eigenverbrauchs mit 40 Prozent EEG-Umlage sowie die komplette Streichung der Bagatellgrenze. Darauf hatten sich erst in der vergangenen Woche die Unterhändler von Union und SPD mit Gabriel verständigt. Anschließend sorgte dies für massive Kritik.

Nun soll es nach dem Bericht der „FAZ“ einen möglichen Kompromiss geben. So soll bei Kleinanlagen eine Jahrespauschale, vermutlich im niedrigen Hundert-Euro-Bereich erhoben werden, wie das Blatt unter Bezug auf mit den Gesprächen vertraute Personen berichtet. Die Betreiber müssten dann keine neuen Zähler installieren. Im Gegenzug werde auch erwogen, dass die Fördersätze weniger stark gekürzt werden könnten. Im ersten Entwurf von Gabriel für die EEG-Novelle war ein Bagatellgrenze von zehn Kilowatt für die Belastung des Eigenverbrauchs vorgesehen. Vertreter der Solarbranche fordern eine Anhebung der Grenze bei Photovoltaik-Anlagen, um den weiteren Ausbau in Deutschland nicht zu gefährden.

Gabriel bleibt nicht mehr viel Zeit, um eine Einigung zu erzielen. Bereits Ende nächster Woche sollen die Abgeordneten im Bundestag abschließend über die Novelle entscheiden. Anschließend muss auch der Bundesrat das Gesetz abnicken. Dieser ist zwar nicht zustimmungspflichtig, könnte aber einen Vermittlungsausschuss anrufen. Bereits zum 1. August soll die EEG-Reform in Kraft treten. Dies geht aber nur, wenn der parlamentarische Prozess vor der Sommerpause abgeschlossen wird. (Sandra Enkhardt)

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