Verbraucherschützer vs. Energiekonzerne

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Die neuesten Entwicklungen bei der EEG-Reform haben für Unruhe in der Solarbranche gesorgt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat sich mit den Verhandlungsführern von Union und SPD darauf verständigt, eine einheitliche Belastung von 40 Prozent EEG-Umlage für den Eigenverbrauch zu erheben und die Bagatellgrenze aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Das dies keine sinnvolle Weiterentwicklung ist, prangern nun auch die Verbraucherschützer an. „Anstatt die Energiewende endlich von den Verbrauchern nach vorne treiben zu lassen, baut die Regierung neue bürokratische Hürden auf. Damit wird nicht mehr Gerechtigkeit erzeugt, sondern Verdruss und Unmut bei den Bürgern, die in erneuerbare Energien investieren“, kritisiert Holger Krawinkel, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Der Verwaltungs- und Kontrollaufwand sei bei der Einbeziehung der Kleinstanlagen mit weniger als zehn Kilowatt Leistung enorm hoch und drohe die ohnehin geringen Einnahmen vollständig zunichte zu machen. „Damit wird die Energiewende konterkariert. Die Große Koalition setzt sich dem Verdacht aus, ausschließlich die kurzfristigen Interessen der konventionellen Energiewirtschaft zu bedienen“, so Krawinkel.

Dieser Verdacht wird nur bestärkt, wenn man sich die aktuelle Mitteilung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anschaut, durch den sich die konventionelle Energiewirtschaft vertreten lässt. "Der geplante Wegfall der Bagatellgrenze und die neue Beteiligung der Eigenstromerzeuger mit 40 Prozent an der EEG-Umlage sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die bisherigen Regelungen bei der Eigenstromerzeugung haben zu erheblichen volkswirtschaftlichen Ineffizienzen geführt“, erklärt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller. Sie bezeichnet den Eigenverbrauch als sozial ungerecht gegenüber Mieterhaushalten. „Eine weiterhin geltende Begünstigung der Eigenstromerzeugung würde erhebliche Gefahren für eine auch in Zukunft stark steigende EEG-Umlage bergen. Daher sollen künftig alle Stromverbraucher, die die Infrastruktur des Energieversorgungssystems nutzen, adäquat an den Kosten für die Energiewende beteiligt werden“, sagt Müller weiter und verweist auf ein Gutachten des BDEW, dass zu diesem Ergebnis gekommen sei. Das Gutachten hatten das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und das Energiewirtschaftliche Institut der Uni Köln erstellt. Beim Wegfall der Bagatellgrenze sollte aber „unbedingt ein unbürokratisches Verfahren angestrebt werden“, so Müller weiter.

Die Verbraucherschützer betonten nochmals die minimale Entlastung für die Stromverbraucher. „Der angebliche Solidaritätseffekt der ‚Sonnensteuer‘ ist ohnehin gering. Die jetzt geplante Regelung führt auf der Grundlage der Trendberechnungen der Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2018 zu einer monatlichen Entlastung eines Durchschnittshaushalts von lediglich fünf Cent. Der Wegfall der Bagatellgrenze trägt dazu nicht einmal zwei Cent im Monat bei“, sagt Krawinkel. Dabei sei es fraglich, ob diese Entlastung tatsächlich eintrete. Denn der Aufwand für Erfassung und Kontrolle der selbst verbrauchten Strommengen sei gerade bei kleineren Anlagen so hoch, dass von den möglichen Einnahmen nicht viel übrig bleiben könnte. „Diese Regelung stellt für die EEG-Umlage ein Nullsummenspiel dar. Für einen derartigen Popanz den Erfolg der Energiewende aufs Spiel zu setzen, ist grotesk“, sagt Krawinkel weiter. (Sandra Enkhardt)

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