Frankensolar bezieht Stellung zu den Verhandlungen der Bundesregierung zur Neuausrichtung des EEG

Teilen

Nürnberg. Im Zuge des Unternehmer-Aktionstags zum Thema Energiewende des Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW) am 06.03.2014 bezieht Frankensolar Stellung zu den derzeitigen Verhandlungen der Bundesregierung zur Neuausrichtung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).

2011 wurden von Seiten der Bundesregierung der Atomausstieg und die damit verbundene Energiewende in Deutschland beschlossen, eine der größten wirtschaftlichen Herausforderungen der deutschen Nachkriegsgeschichte. Im Jahr 2000 wurde das EEG als Nachfolgeregelung des bereits 1991 festgelegten Stromeinspeisegesetzes eingeführt. Eine zentrale Grundlage des EEG stellte die Fortführung des Einspeisevorrangs und eine garantierte Vergütung des erzeugten, erneuerbaren Energiestroms dar. Dies war die Basis, um die alternative Stromerzeugung marktfähig zu machen und die Erzeugungskosten auf ein wettbewerbsfähiges Niveau zu senken.

Status Quo

Mittlerweile hat das EEG zahlreiche Anpassungen erfahren. Diese betrafen vor allem eine stetige Absenkung der Einspeisevergütungszahlungen und Änderungen von förderfähigen Installationen. Demzufolge ist auch eine weitergehende Anpassung des EEG durchaus sinnvoll und nachvollziehbar. Allerdings dürfen die Gesetzesänderungen nicht zu einer zusätzlichen Belastung für erneuerbar erzeugten Strom führen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende müssen die erneuerbaren Energien das Herzstück der Energieversorgung bilden.

Steigende Energiepreise, unklare politische Aussagen zu künftigen Umlageverhältnissen und der Stromsteuer sowie die Frage nach der Versorgungssicherheit sind Themen, die einen erheblichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg haben können. Vor diesem Hintergrund ist die Planbarkeit von Betriebsnebenkosten, speziell im Bereich der Energieversorgung, ein zentraler Baustein für die Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Photovoltaische Erzeugungsanlagen können gerade hier künftig eine tragende Rolle einnehmen.

Aspekt der wirtschaftlichen Gesamtkostenbetrachtung

Bei der herkömmlichen Energieerzeugung aus fossilen- und atomaren Energiequellen wird oft ein falsches Bild der Energiegesamtkosten gezeichnet:  Meist werden nur die Energiefreisetzungskosten, aber nicht die Rohstoffgewinnungs-, Umwelt-, und Entsorgungsfolgekosten berücksichtigt. Stromgestehungskosten, Auswirkungen auf die Umwelt und laufende Kosten sind im Bereich der erneuerbaren Energieerzeugung auf ein Minimum begrenzt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss auch weiterhin zügig fortgesetzt werden, um mittelfristig eine Reduzierung der Energiepreise erreichen zu können.

Die Stromkostenstruktur der Sonnenenergie ist langfristig planbar, während Stromerzeugungskosten aus fossilen Rohstoffen einer Ressourcen- und Verteilerstruktur unterliegen. Die Energiebezugskosten der Sonne sind zum Nulltarif zu haben und in der Ressource Sonne schier unendlich. Daher ist bei Photovoltaikanlagen, welche für Eigenverbrauchslösungen konzipiert und genutzt werden, eine langfristige Kostenplanung möglich. Vor dem Hintergrund von Strompreissteigerungen und Strombezugsabhängigkeiten ergibt sich neben der Kostenersparnis ein hoher Autarkiegrad, der sich in der Erzeugungssicherheit widerspiegelt.

Vertrauensschutz und fairer Wettbewerbsmechanismus

Der Vorteil von solar erzeugtem Strom muss in der künftigen Gesetzesauslegung erhalten bleiben. Eine staatlich vorgegebene Belastung durch die Erhebung einer EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom ist weder nachvollziehbar, noch hinnehmbar. Eine Stärkung der Eigenverantwortung sollte gefördert und nicht bestraft werden. Die Neugestaltung des EEG muss den Fokus auf eine wirtschaftlich rentable Ausgestaltung dezentraler, regionaler Energiekonzepte setzen. Dabei stellt der Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien die kleinste Dezentralität dar. Dies darf durch die Gesetzgebung nicht vereitelt werden. Durch die Erhebung einer möglicherweise sogar rückwirkenden EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom würden die Investitionsbereitschaft und die –sicherheit gestoppt werden. Neben diesem Vertrauensverlust hätte die geplante Gesetzgebung einen Stillstand des Ausbaus von Erneuerbaren-Energien-Anlagen für private und gewerbliche Investoren zur Folge. Daher die klare Aussage „keine Öko-Umlage auf Öko-Strom“!

Der Erfolg des EEG und dessen Fördermechanismus bestehen darin, dass die Stromgestehungskosten bei PV-Anlagen auf ein wettbewerbsfähiges Niveau gesunken sind. Diese Wettbewerbsfähigkeit darf aber nicht durch künstliche Mehrkosten auf Strom, welcher an Ort und Stelle erzeugt und direkt verbraucht wird, abgewürgt werden.

Die Energiewende und die getätigten Investitionen erlangen ihren bisherigen Erfolg über eine Vielzahl an Investoren, die zur Energieproduktion beitragen. Dies ist sowohl im Kleinanlagenbereich der Privathaushalte, aber auch bei Kraftwerksdimensionen der Fall. Dieses Investitionsvolumen muss auch weiterhin erhalten bleiben, da es die Dezentralität und Unabhängigkeit vor wenigen Großinvestoren fördert. Eine weitere Absenkung der Einspeisevergütung steht diesem auch nicht entgegen und wird auch nicht kritisiert.

Eckpunkte der EEG-Novelle

Eine Reform des EEG ist unumstritten. Dabei ist allerdings wesentlich differenzierter vorzugehen, als mit pauschalen Regelungen den Erfolg der Energiewende zu gefährden. So sind energetische Gesamtkonzepte, wie beispielsweise regionale Versorgungskonzepte, zu fördern, ebenso wie die Effizienz von Erzeugungsanlagen in Bezug auf Eigenverbrauch und Autarkie. Anzustreben wären weiterhin gesetzliche Vereinfachungen. Diese würden beispielsweise dazu führen, dass auch Mieter in Mehrfamilienhäusern direkten Anteil an der Energiewende haben können. Hierzu müsste eine Erleichterung der Stromliefer- und Stromabrechnungsvorschriften geschaffen werden. Diese hindern derzeit daran, dass Strom aus Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern direkt durch die Mieter genutzt werden kann. Dies sind Eckpunkte, welche durch eine Änderung des EEG aufgenommen werden sollten, um nicht zu einer stärkeren Belastung, sondern zu einer noch breiteren Beteiligung zu führen.

„Die Energiewende, weg von einer umweltbelastenden und extern abhängigen Energieversorgung hin zu einer autarken und nachhaltigen Energiesicherheit, ist möglich. Doch hierzu müssen die Rahmenbedingen richtig gesetzt werden. Eine breite Bevölkerungsschicht kann am Erfolg der erneuerbaren Energieversorgung  teilhaben. Dass dies ohne große externe Fördergelder möglich ist hat sich bewiesen. Nun gilt es diesen Weg weiter zu gehen und nicht durch eine unüberlegte Gesetzgebung, welche eine deutliche Handschrift der großen Energieversorger trägt, zu beenden“, so Helmut Zeltner, Gründer und Geschäftsführer von Frankensolar.

Thomas Vogel, Geschäftsführer der Frankensolar Projektmanagement GmbH führt weiter fort: „Die Energiewende ist in erster Linie eine „Bottom-up“-Wende: Sie wird vor allem durch die Bürger, den Mittelstand und die Kommunen umgesetzt. Auch die Bedeutung der Bürgergenossenschaften ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Es besteht nun die einzigartige Möglichkeit so weit wie möglich zu dezentralisieren, die Autarkie zu steigern und mitzugestalten, ohne dabei die Versorgungssicherheit aus den Augen zu verlieren – packen wir es an!“

Die Blogbeiträge und Kommentare auf www.pv-magazine.de geben nicht zwangsläufig die Meinung und Haltung der Redaktion und der pv magazine group wieder. Unsere Webseite ist eine offene Plattform für den Austausch der Industrie und Politik. Wenn Sie auch in eigenen Beiträgen Kommentare einreichen wollen, schreiben Sie bitte an redaktion@pv-magazine.com.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.