Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für SAG Solarstrom genehmigt

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Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung für die SAG Solarstrom AG, die SAG Vertriebsgesellschaft mbH und die SAG Technik GmbH wurde am Montag vom Amtsgericht Freiburg im Breisgau bestätigt. Als vorläufiger Sachwalter soll Jörg Nerlich von der Kölner Kanzlei Görg die Restrukturierung der Unternehmensgruppe in den kommenden drei Monaten begleiten.
„Wir begrüßen, dass das Amtsgericht unserem Antrag auf Eigenverwaltung zugestimmt hat“, sagt der Vorstandsvorsitzender der SAG Solarstrom AG Karl Kuhlmann. „Wir haben eine realistische Chance, über eine Restrukturierung die Fortführung der Gesellschaft zu sichern.“ SAG meldet, dass der Vorstand die Pläne zur Fortführung in den nächsten Wochen ausarbeiten wird. Diese würden mit dem vorläufigen Sachwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss detailliert abgestimmt und dann umgesetzt.
Hintergrund für die Anmeldung des Schutzschirmverfahrens war, dass die seit Mitte November laufenden Refinanzierungsgespräche mit Banken, Finanzdienstleistern, weiteren Gläubigern sowie Investoren gescheitert waren. Die Verhandlungen waren angesichts des erwarteten operativen Verlusts für das laufende Geschäftsjahr sowie dem nicht zeitgerecht erfolgten Mittelzufluss von insgesamt mehr als 20 Millionen Euro notwendig geworden, teilte das Photovoltaik-Unternehmen mit.
Dabei sei SAG Solarstrom bereits im Jahresverlauf durch Insolvenzen von Modullieferanten und einigen Dienstleistern betroffen gewesen. Die Bankenfinanzierung für bestimmte Projekte sei im Zuge dessen in Frage gestellt oder abgesagt worden, hieß es weiter. Obwohl die Refinanzierungsgespräche bereits in einem „sehr konkreten Stadium“ gewesen seien, scheiterten sie nun. SAG sieht daher keine Möglichkeit, das Unternehmen kurzfristig außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. (Mirco Sieg, Sandra Enkhardt)

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