SAG Solarstrom stellt Insolvenzantrag

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Die SAG Solarstrom AG hat beim Amtsgericht Freiburg einen Insolvenzantrag gestellt. Auch für die Tochtergesellschaften SAG Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH und SAG Technik GmbH sei die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens beantragt worden, teilte das Photovoltaik-Unternehmen mit. Gemeinsam mit einem vorläufigen Sachwalter wolle der Vorstand der SAG Solarstrom in den kommenden drei Monaten ein Restrukturierungskonzept erarbeiten. Dabei solle in enger Abstimmung mit den Gläubigern ein Zukunftskonzept für die Gesellschaften erarbeitet werden. „Innerhalb von noch nicht einmal vier Wochen waren wir mit einer Situation konfrontiert, die für uns so in keiner Weise absehbar war“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Karl Kuhlmann.

Hintergrund für den Insolvenzantrag in Eigenverwaltung sei, dass die seit Mitte November laufenden Refinanzierungsgespräche mit Banken, Finanzdienstleistern, weiteren Gläubigern sowie Investoren gescheitert seien. Die Verhandlungen waren angesichts des erwarteten operativen Verlusts für das laufende Geschäftsjahr sowie dem nicht zeitgerecht erfolgten Mittelzufluss von insgesamt mehr als 20 Millionen Euro notwendig geworden, hieß es weiter. Dabei sei SAG Solarstrom bereits im Jahresverlauf durch Insolvenzen von Modullieferanten und einigen Dienstleistern betroffen gewesen. Die Bankenfinanzierung für bestimmte Projekte sei im Zuge dessen in Frage gestellt oder abgesagt worden, hieß es weiter.

Mitte November habe sich herausgestellt, dass erwartete Einnahmen im mittleren einstelligen Millionenbereich voraussichtlich erst im kommenden Jahr erfolgen würden. Die Verzögerung liege an rechtlichen Auseinandersetzungen mit einem Netzbetreiber, die verhinderten, dass der Verkauf des italienischen Anlagenportfolios abgeschlossen werden könne, teilte SAG Solarstrom mit. Hinzu käme, dass ein mittlerer einstelliger Millionenbetrag aus einem Darlehen, das einer italienischen Projektgesellschaft gewährt worden sei, frühestens Ende des ersten Quartals 2014 erfolgen werde. „Im Zusammenwirken mit weiteren verzögerten Mittelzuflüssen aus Anlagenverkäufen in Deutschland ergaben sich Liquiditätslücken, die durch die Refinanzierungsgespräche nicht geschlossen werden konnten“, teilte das Freiburger Photovoltaik-Unternehmen mit.

Obwohl die Refinanzierungsgespräche bereits in einem „sehr konkreten Stadium“ gewesen seien, scheiterten sie nun. Die SAG Solarstrom sehe daher keine Möglichkeit, das Unternehmen kurzfristig außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Das Photovoltaik-Unternehmen sei derzeit zahlungsunfähig, aber nicht bilanziell überschuldet. Daher werde auch die Mitte Dezember fälligen Zinszahlungen für die Anleihe 2010/2015 nicht erfolgen, teilte das Unternehmen weiter mit. Insgesamt beschäftige SAG Solarstrom derzeit 191 Mitarbeiter im In- und Ausland, sagte Kuhlmann auf einer Telefonkonferenz. Er betonte, dass zunächst keine Einschnitte geplant seien. Der Geschäftsbetrieb werde zunächst weitergehen. Die endgültige Entscheidung über die Zahl der künftigen Mitarbeiter werde sich aber auch aus dem zu erarbeitenden Restrukturierungsplan ergeben, sagte Kuhlmann weiter. Auch sei ein Verkauf der SAG Solarstrom an einen Investor eher unwahrscheinlich. Die Tochter Meteocontrol sei von dem Schutzschirmverfahren nicht betroffen, so Kuhlmann.

Erst vor einer Woche hatte das Unternehmen angekündigt, sein Anlagengeschäft auf den Prüfstand stellen zu wollen. Auch ein Rückzug aus der Projektierung von Photovoltaik-Kraftwerken stand dabei bereits zur Debatte. Dies war bislang aber der größte Umsatzbringer für die SAG Solarstrom. Das Photovoltaik-Unternehmen begründete dies mit gescheiterten Vertragsverhandlung mit einem international tätigen Energieunternehmen. Dabei ging es um die mögliche Umsetzung einer Projektpipeline im dreistelligen Megawatt-Bereich in Großbritannien, wie eine Sprecherin auf Nachfrage von pv magazine sagte. „Für die Gesellschaft stellen die im Markt zunehmend geforderten Bürgschaften, die vor Projektbeginn in Höhe von bis zu 20 Prozent des Projektvolumens und nach Projektabschluss als Gewährleistungsbürgschaften in Höhe von bis zu 10 Prozent zu leisten sind, eine unverhältnismäßig hohe Kapitalbindung dar. Diese Kapitalbindung steht zusammen mit den Risiken von Großprojekten in vielen Projekten in keinem angemessenen Verhältnis mehr zur erzielbaren Marge“, hieß es weiter. (Sandra Enkhardt)

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