EEG-Reformpläne: Weitere Kritik von BSW-Solar und Umweltverbänden

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Nach Ansicht von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) enthält bisherige Entwurf des Koalitionsvertrags kaum brauchbare Vorschläge. Körnig vermisst darin eine ambitionierte Zielsetzung und Entwicklungsperspektive beim Ausbau Erneuerbarer Energien, stattdessen fänden sich zahlreiche offene und versteckte Bremsmanöver. Die Investitionssicherheit und Vorrangstellung erneuerbarer Energien solle an vielen Stellen ausgehöhlt werden. Bürgern und Kleinunternehmern, die in Erneuerbare Energien investieren wollen, drohten neue Hürden.
Insbesondere kritisiert Körnig die geplante Belastung von eigenerzeugtem und eigenverbrauchten Solarstrom mit zusätzlichen Abgaben. "Diese Maßnahme stellt das Verursacherprinzip auf den Kopf und bestraft die maßgeblichen Treiber der Energiewende", so Körnig. "Starke Einschnitte bei der Solarstromförderung haben dazu geführt, dass sich der Zubau an Solarstromanlagen in diesem Jahr gegenüber den Vorjahren in Deutschland bereits mehr als halbiert hat. Weiter rückläufige Installationszahlen zeigen, dass derzeit kein Spielraum für weitere derartige Belastungen besteht."
Auch die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Deutscher Naturschutzring (DNR), Greenpeace und Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisieren die aktuellen Verhandlungen in einer gemeinsamen Erklärung.  Sie appellieren, bei der Neuordnung des Strommarktes keine übereilten Festlegungen zu treffen. "Neue Subventionen für Kohlekraftwerke wären ökonomisch und klimapolitisch eine Geisterfahrt. Das anvisierte Ziel von 40 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2020 ist aus Sicht der Umweltverbände zu schwach und würde große wirtschaftliche Potenziale und die Erreichung der deutschen Klimaziele ohne Not gefährden", heißt es in der Erklärung. Die Umweltverbände fordern einen Anteil von mindestens 45 Prozent. "Eine Deckelung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus durch sogenannte ‚Ausbaukorridore‘ darf es nicht geben. Bei Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz ist entscheidend, dass die Vielfalt der Akteure erhalten bleibt und Anreize gestärkt werden, damit Bürgerinnen und Bürger sich auch künftig an Anlagen zur Wind- und Solarstromerzeugung beteiligen." (Mirco Sieg)

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