Vom Einspeiser zum Solarstromversorger

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Neue Photovoltaikanlagen rechnen sich inzwischen fast nur noch, wenn der Solarstrom wenigstens teilweise direkt verbraucht wird, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Wer Solarstrom-Versorger werden will, muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Der BSW hat dafür zusammen mit Fachanwälten einen Leitfaden erstellt, der für 289 Euro unter www.bsw-solar-shop.de erhältlich ist. BSW-Mitglieder erhalten die Broschüre 25 Prozent günstiger (rund 217 Euro, alle Preisangaben inklusive Umsatzsteuer).
Der Leitfaden erläutert übersichtlich Rechte und Pflichten für Solarstrom-Lieferanten und informiert über wesentliche Rahmenbedingungen. Wichtige Themen sind unter anderem Rechnungsstellung, Steuern und Abgaben, vergüteter Überschussstrom und das „Anlagenpachtmodell“.
Enthalten ist neben einem Dachnutzungsvertrag (der auch separat erhältlich ist) ein kommentierter Muster-Liefervertrag, der sich an den jeweiligen Anwendungsfall anpassen lässt. Dazu empfiehlt sich aufgrund der rechtlichen Komplexität des Themas jedoch anwaltliche Hilfe. Verwenden lässt sich die Vorlage unter diesen Voraussetzungen: Anlagenbetreiber und Stromverbraucher sind nicht identisch, die Stromlieferung erfolgt ohne die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes und der Stromverbraucher ist Letztverbraucher oder Haushaltskunde. Das können Privatpersonen, Mieter oder Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von maximal zehn Megawattstunden sein. Soll das Vertragsmuster für die Belieferung größerer Unternehmen oder anderer Geschäftsmodelle (z. B. solares Grünstromprivileg) Verwendung finden, gibt der Leitfaden Hinweise auf notwendige Anpassungen.
Der BSW erweitert mit seiner Broschüre das Angebot an Lösungen zum Thema Solarstromlieferung. Seit über einem Jahr verkauft die DGS Franken (www.dgs-franken.de) bereits kommentierte Musterverträge in mehreren Versionen für verschiedene Anwendungsfälle, die der Karlsruher Rechtsanwalt Peter Nümann formuliert hat. Ausführliche Informationen dazu finden sich kostenlos unter www.dgs-franken.de. Statt eines Leitfadens werden 9 verschiedene Verträge zu Einzelpreisen von 30 bis 90 Euro angeboten sowie ein Excel-Tool für die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Das Gesamtpaket aller Versionen und Tools würde rund 524 Euro kosten. Außerdem bietet die DGS Franken Seminare mit Nümann und weiteren Referenten an, in denen die Anwendung der Verträge erläutert und diskutiert werden kann.
Ergänzend lohnt sich die Lektüre einer im März dieses Jahres abgeschlossenen Masterarbeit, die auf rund einhundert Seiten und weniger sperrig als der Titel vermuten lässt wirtschaftliche und rechtliche Fragen klärt: „Betreibermodelle in der Photovoltaiknutzung im Hinblick auf den Eigenverbrauch und die EEG-Direktvermarktungsmodelle“ wird wohl unter einem kürzeren Titel in Kürze beim Photovoltaikzentrum von Michael Ziegler erscheinen. (Thomas Seltmann)

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