EU-Kommission prüft Privilegien für stromintensive Industrie

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Die EU-Kommission untersucht zurzeit die Privilegien für die stromintensive Industrie in Deutschland. Wie die Nachrichtenagentur dpa meldet, hat EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Dienstag vor dem Wirtschaftsausschuss im Europaparlament in Brüssel gesagt, die Behörde werde „wahrscheinlich“ eine Untersuchung eröffnen, um die Befreiung der Firmen von der EEG-Umlage auf unerlaubte Beihilfen zu überprüfen. Demnach wird der Fall derzeit aber noch analysiert.

Die Befreiung energieintensiver Branchen von den Netzentgelten ist bereits seit März Inhalt eines Prüfverfahrens der EU-Kommission; auch hier untersuchen die Brüsseler Wettbewerbshüter, ob es sich dabei um unerlaubte staatliche Beihilfen handelt. Die Entscheidung steht zwar noch aus. In einem „Spiegel“-Interview warnte EU-Energiekommissar Günther Oettinger die deutsche Industrie jedoch bereits vor möglichen Sanktionen der Europäischen Kommission: Im günstigsten Fall könnte demnach die Befreiung von den Netzentgelten in Zukunft verboten werden, im ungünstigsten Fall müssten die Unternehmen die bislang eingesparten Netzentgelte nachzahlen.

Die Befreiung von den Netzentgelte beschäftigt auch deutsche Gerichte. Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat bereits am 6. März entschieden, dass die Verordnungsregelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig ist, und hat deshalb die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur aufgehoben. Wie der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein erläuterte, sieht der Senat im Energiewirtschaftsgesetz keine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Befreiung von den Netzentgelten. So erlaube das Energiewirtschaftsgesetz in der derzeit geltenden Fassung nur, durch eine Verordnung die Methode zur Berechnung der Entgelte festzulegen, nicht aber eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten zu bestimmen. Außerdem sei die vollständige Netzbefreiung für stromintensive Unternehmen schon formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, weil die Änderung der Verordnung durch den Bundestag mit einem nicht mit der Regelung in Zusammenhang stehenden Gesetz verabschiedet worden sei. Im Übrigen sei eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten aus Gleichheitsgründen nicht zulässig, und auch europarechtlich sei eine nichtdiskriminierende und kostenbezogene Regelung der Netzentgelte geboten.

Fünf regionale und überregionale Netzbetreiber hatten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Netzentgeltbefreiung für stromintensive Unternehmen angegriffen. Derzeit sind bei dem Senat der Pressestelle zufolge mehr als 100 Verfahren anhängig, in den sich Stromnetzbetreiber und Stromversorger gegen die Netzentgeltbefreiung wenden. (Petra Hannen)

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