Grundzüge des neuen Conto Energia beschlossen

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Das Conto Energy IV ist noch kein Jahr in Kraft, da plant die italienische Regierung bereits weitere tiefgreifende Einschnitte bei der Solarförderung. Die zuständigen Minister haben sich nun auf einen Gesetzentwurf verständigt, der noch im April verabschiedet werden soll, wie der Projektierer New Energy Projects berichtet. Diegeplanten Neuregelung für die Photovoltaik sind auf der Webseite des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung am Mittwoch veröffentlicht worden.

Das Conto Energia V soll demnach ab 1. Juli in Kraft treten oder spätestens wenn die Fördergrenze von sechs Milliarden Euro für Photovoltaik erreicht ist. Dies erwarten die Minister spätestens bis zum Oktober dieses Jahres. Mit dem Conto Energia V soll ein Deckel für den Photovoltaik-Zubau in Höhe von zwei bis drei Gigawatt pro Jahr eingeführt werden. Dabei soll künftig eine Registerpflicht für alle Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zwölf Kilowatt Leistung gelten. Die kleineren Systeme können nach dem Vorschlag zunächst unbegrenzt zugebaut werden. Allerdings solle ihre installierte Leistung auf den Deckel des Folgejahres jeweils angerechnet werden – so dass der mögliche Zubau für größere Anlagen damit weiter eingeengt wird. Mit dem neuen Conto Energia soll die jährliche Fördersumme dann auf jährlich 6,5 Milliarden Euro steigen.

Für die Vergabe der Registerplätze sollen verschiedene Kriterien gelten. Nach Angaben von New Energy Projects werden künftig Dachanlagen gestaffelt nach Energieeffizienz berücksichtigt. Danach folgen Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen sowie kleine Systeme von landwirtschaftlichen Betrieben sowie in Kommunen mit weniger als 5000 Einwohnern und Anlagen auf Gewächshäusern. Weitere Kriterien sind das Genehmigungsdatum, die Größe der Anlage und das Einschreibedatum ins Register, wie New Energy Projects weiter berichtet. Als Ausnahme gelte für das erste Register das Datum der Inbetriebnahme als oberstes Kriterium für die Platzierung der Anlage.

Gegenüber dem Conto Energia IV sind in dem neuen Gesetz zur Solarförderung deutliche Absenkungen der Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Künftig werde es für Drei-Kilowatt-Dachanlagen nur noch 23,7 Cent je Kilowattstunden, für 200-Kilowatt-Dachanlagen 19,9 Cent je Kilowattstunden und für ein Megawatt-Freiflächenanlagen 16,1 Cent je Kilowattstunde geben. Dabei solle es künftig auch nur noch die Einspeisevergütung geben und nicht wie bisher auch noch die Vergütung für den Stromverkauf dazu. Derzeit liegen die Einspeisetarife in Italien noch 24,7, 22,4 und 18,2 Cent je Kilowattstunden für Photovoltaik-Anlagen dieser Größenordnungen.  Die Einspeisevergütung wird in Italien wie in Deutschland für 20 Jahr gezahlt.

Mit dem neuen Gesetz, dass zwar noch nicht beschlossen sei, würden kleinere Photovoltaik-Dachanlagen klar bevorzugt. Der Bau von Solarparks sei dann nur noch auf „vorbelasteten Flächen“ möglich, so das Fazit von Andreas Lutz von New Energy Projects. Er weist auch darauf hin, dass Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nun schnell realisiert werden sollten. Nur Anlagen, die bis zum 21. September noch ans Netz gehen, hätten überhaupt einen Anspruch auf eine Einspeisevergütung. New Energy Project sieht derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit in Italien. Deshalb sei beim Kauf von Projektrechten oder Investitionen in Photovoltaik-Anlagen weiterhin „höchste Vorsicht“ geboten. (Sandra Enkhardt)

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