Ralos muss auch Insolvenz anmelden

Teilen

Die Ralos New Energies AG hat am Mittwoch beim zuständigen Amtsgericht Darmstadt wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz angemeldet. Es sei bislang keine Lösung für die „existenten Liquiditätsthemen“ gefunden worden, teilte das Photovoltaik-Unternehmen aus dem hessischen Griesheim mit. Auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Änderungen bei der Solarförderung in Deutschland sei daher nur der Weg in die Insolvenz geblieben. Davon betroffen seien auch die beiden Tochtergesellschaften Ralos Projects GmbH und Ralos Solar GmbH, hieß es weiter. Vorstand und Aufsichtsrat bedauerten, dass trotz einer weitreichenden Einigkeit über eine Refinanzierung, diese nicht rechtzeitig umgesetzt werden konnte. Das Amtsgericht Darmstadt hat für die Ralos New Energies AG den Michelstädter Rechtsanwalt Bastian Messow zum vorläufigen Insolvenzverwalter berufen. Sein Kollege Markus Plathner ist für das vorläufige Insolvenzverfahren der Ralos Solar GmbH zuständig. Beide Rechtsanwälte hatten bereits den Teilverkauf der insolventen Gecko Group an Centrosolar erfolgreich abgeschlossen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der zweiten Tochterfirma berief das Amtsgericht Darmstadt Rechtsanwältin  Sylvia Rhein berufen. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.