Insolvenzverwalter für Solar Millennium bestellt

Teilen

Das Amtsgericht Fürth hat den Rechtsanwalt Volker Böhm zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Solar Millennium AG bestellt, wie seine Kanzlei Schultze und Braun am Mittwochabend mitteilte. Er habe unmittelbar nach seiner Bestellung mit der Prüfung der Unternehmenssituation begonnen. Zunächst werde er klären, ob der Geschäftsbetrieb während des vorläufigen Insolvenzverfahrens fortgeführt werden könne. Außerdem wolle er sich um die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes bemühen, wie es weiter hieß. Dann wären die Löhne und Gehälter zumindest für die kommenden drei Monate gesichert. Bereits am Nachmittag habe Böhm die Belegschaft auf einer Betriebsversammlung über die Situation und die nächsten Schritte informiert. Nun wolle er auch Kontakt zu den Projekt- und Geschäftspartnern aufnehmen.

Solar Millennium hatte am Mittwoch beim Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Zuvor musste das Unternehmen Verzögerung beim Vertragsabschluss mit Solarhybrid einräumen. Solarhybrid sollte eigentlich die Photovoltaik-Projekte von Solar Millennium in den USA übernehmen. Zudem platzte eine Finanzierung für das spanische Kraftwerk Ibersol. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.