Conto Energia lässt Fragen offen

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Die Grundzüge der neuen Solarförderung in Italien sind klar. Vor gut einer Woche hatten sich die Die zuständigen Minister für wirtschaftliche Entwicklung Paolo Romani und für Umwelt Stefania Prestigiacomo auf das Conto Energia IV geeinigt. Dennoch sind längst nicht alle Unsicherheiten ausgeräumt. „Ich gehe davon aus, dass es noch einen Monat dauern wird, um Klarheit zu schaffen“, schätzt Carsten Steinhauer, Partner der Anwaltskanzlei McDermott, Will & Emery in Rom, der photovoltaik.

Generell wird künftig zwischen zwei verschiedenen Klassen unterschieden. Danach richtet sich, ob der Zubau begrenzt sein wird oder sich die Investoren nur auf eine stetig sinkende Einspeisevergütung einrichten müssen. Es zeigt die Richtung auf, in die die Regierung den Photovoltaikmarkt treiben will. „Die Zukunft gehört den Dachanlagen“, bestätigt Svenja Bartels, Partnerin in der Kanzlei Rödl & Partner in Padua. Zwar seien die „paradiesischen Zustände in Italien vorbei“, dennoch biete das Conto Energia IV eine gute Grundlage für Investitionen in Photovoltaikdachanlagen, lautet ihre Einschätzung. Für Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt, sowie für Systeme, die auf Flächen oder Dächern der öffentlichen Hand sowie Freiflächenanlagen mit einer Leistung bis 200 Kilowatt mit Eigenverbrauch hat die italienische Regierung keine Begrenzung vorgesehen. Diese Anlagen werden weiterhin allesamt gefördert. Allerdings sinkt der Fördertarif ab dem 1. Juni bis zum Ende des Jahres monatlich um einige Prozentpunkte. Für die kommenden Jahre hat die Regierung bereits die Einspeisevergütung fixiert. Dann sind halbjährliche Degressionsschritte geplant.

Registerpflicht für Großanlagen

Komplizierter wird die Lage für Investoren, die Anlagen bauen wollen, die nicht zu dieser Klassifizierung gehören – allerdings erst ab Ende August. Alle Photovoltaikanlagen, die bis dahin ans Netz gehen, erhalten die zu dem Zeitpunkt gültige Einspeisevergütung. Was danach passiert ist allerdings noch unsicher. Die italienische Regierung hat eine Registerpflicht für Freiflächen- und Dachanlagen mit mehr als einem Megawatt Leistung eingeführt. Damit sollen die Kosten für die Solarförderung gezielt eingrenzt werden. Die Regierung hat klare Vorgaben gesetzt, wie hoch der Kostenrahmen sein wird. Für das zweite Halbjahr 2011 stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung, was in etwa einer geförderten Anlagenleistung von 1200 Megawatt entspricht. Nach den vorliegenden Plänen soll die Netzagentur GSE die Kosten auf Grundlage der gemeldeten Anlagenleistungen und Standorten ermitteln. Im kommenden Jahr gibt es dann insgesamt 280 Millionen Euro.

Alle Investoren, die von dieser Förderung profitieren wollen, müssen sich allerdings zu genau festgelegten Zeiten in ein Register eintragen. Bis Ende kommenden Jahres sind insgesamt drei Bewerbungsrunden geplant. Die Investoren bewerben sich um eine Förderung ihrer Anlage in einem bestimmten Bezugszeitraum. Die Netzagentur GSE wird Mitte Juli in einer ersten Rangliste veröffentlichen, welche Anlagen wirklich eine Einspeisevergütung erhalten. Dabei muss die Netzagentur aber auch jene Anlagen berücksichtigen, die bereits in der Übergangsfrist bis zum 31. August ans Netz gehen, wie Steinhauer bestätigt. Diese würden dann auf den gesamten Kostenrahmen angerechnet.

Die Zuteilung der Listenplätze wird nach Prioritäten erfolgen. Ganz oben stehen laut Gesetz die Anlagen, die bei Antragsstellung bereits in Betrieb sind. Dann jene Anlagen, die bereits fertiggestellt, aber noch nicht am Netz sind. Danach zählt das Datum der Baugenehmigung, die Leistung der Anlage sowie der Tag der Antragsstellung.  Die Plätze im Register sind nicht übertragbar und gelten jeweils nur für die beantragte Anlage. Innerhalb von sieben Monaten nach Veröffentlichung der Rangliste muss die Anlage fertiggestellt sein, um wirklich eine Förderung zu erhalten. Immerhin ist mit der Neuregelung des Conto Energia festgeschrieben, dass der Netzbetreiber ENEL die Photovoltaikanlagen binnen 30 Arbeitstagen ans Netz anschließen muss. Andernfalls würden Entschädigungszahlungen fällig.

Die italienische Regierung hat aber auch kleine Anreize in das Gesetz eingebaut, die weithin begrüßt werden. So sei unter verschiedenen Voraussetzungen eine Erhöhung des Fördertarifs möglich, wie Anwältin Svenja Bartels ausführt. Aufschläge von fünf Prozent gebe es auf die Vergütung für Anlagen auf Konversionsflächen und Kleinanlagen, die von Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern betrieben werden. Um fünf Cent je Kilowattstunde erhöht sich der Fördertarif, wenn die Dachanlagen in Austausch von Eternit oder asbesthaltigen Abdeckungen installiert wird. Außerdem soll künftig gelten, dass zehn Prozent mehr Förderung gezahlt werden, wenn die Anlagen einen Anteil von mindestens 60 Prozent EU-Anteil aufwiesen. Dabei werde die Arbeitsleistung nicht einberechnet, sagt Anwalt Steinhauer. Voraussichtlich werde sich diese Maßgabe auf die Komponenten der Anlage beziehen, allerdings stehe die genaue Definition noch aus. Dennoch glaubt Steinhauer, dass diese Klausel den europäischen Photovoltaik-Herstellern insgesamt Auftrieb geben könnte. (Sandra Enkhardt)

Einen ausführlichen Bericht zur Neuregelung der Solarförderung lesen Sie auch in der kommenden Ausgabe der photovoltaik (06/2011). Sie erscheint am 1. Juni.

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