Bundeskartellamt genehmigt Roth & Rau-Übernahme

Teilen

Das Bundeskartellamt hat die Freigabe für die angestrebte Übernahme des deutschen Photovoltaik-Anlagenbauers Roth & Rau erteilt. Dies teilte der Schweizer Konzern Meyer Burger Technology AG mit.  „Wir freuen uns, dass das Bundeskartellamt den Entscheid so rasch gefällt hat. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung der erfolgreichen Übernahme von Roth & Rau AG vollzogen“, erklärte Peter Pauli, CEO von Meyer Burger.

Das Schweizer Unternehmen bietet den Aktionären von Roth & Rau 22 Euro je Aktie. "Wir wollen in einem ersten Schritt so schnell wie möglich eine Beteiligung von über 50 Prozent erreichen“, erklärte Pauli jüngst. Dies sei ein „wichtiger Meilenstein“. Eine solche einfache Mehrheit reiche aus, um die operative Kontrolle auszuüben. Eine höhere Beteiligung an dem deutschen Photovoltaik-Unternehmen ist aus Sicht von Pauli erstrebenswert. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.