Gericht untersagt Solarworld die Verfremdung des RWE-Slogans

Teilen

Das Frankfurter Landgericht hat per Einstweiliger Verfügung untersagt, dass Solarworld den Werbeslogan des Energiekonzerns RWE für eigene Zwecke verfremden darf. Dies berichtet die Nachrichtenagentur dpa-AFX unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Die Richter entschieden, dass es dem Photovoltaik-Unternehmen nicht gestattet sei,  "im Geschäftsverkehr den Firmennamen oder die Marke RWE einschließlich des RWE-Logos" zu verwenden. Die Unterlassungsverfügung des Gerichts beruhe auf dem Wettbewerbsrecht, hieß es weiter. Es gehe dabei um unlautere vergleichende Werbung. Ein Sprecher von Solarworld sagte dem Bericht zufolge, das Photovoltaik-Unternehmen werde sich selbstverständlich an die Einstweilige Verfügung halten und auf eine weitere Verwendung der Plakatmotive verzichten.

Solarworld hatte unlängst eine Kampagne gestartet. Auf großflächigen Plakaten  war der Slogan 

"VoRWEG gehen" verändert worden in "R WEG gehen", wobei das „R“ nach unten wegfiel. Damit wollte Solarworld die Kunden des Energieriesens zum Wechsel aufrufen und gleichzeitig nutzte das Unternehmen die Plakate, um für seine Photovoltaik-Lösungen zu werben. RWE reichte kurz danach Klage auf Unterlassung ein, weil der Konzern seine Markenrechte verletzt  sah. (Sandra Enkhardt)

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.