Unterschätztes Risiko

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Es war kurz vor der Mittagspause, als das Dach der Scheune unter den Solarteuren nachgab. Ein dramatischer Moment, auch wenn der Bericht der Polizei im nordrhein-westfälischen Hamm über die Geschehnisse am 13. April 2010 eher nüchtern ausfällt. „Nach bisherigen Erkenntnissen montierten drei Männer auf dem Dach eines Gehöftes eine Voltaikanlage. Bei den Arbeiten brachen zwei Männer gleichzeitig in das Dach ein und stürzten sechs Meter in die Tiefe. Ein 27-Jähriger wurde mit einem Rettungshubschrauber und ein 39-Jähriger mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Die dritte Person wurde nicht verletzt und konnte das Dach über eine Leiter verlassen. Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz wurde über den Unfall informiert und angefordert.“

Solarboom führt zu mehr Unfällen

Solche Unfälle kommen zurzeit häufiger vor, heißt es bei der Bezirksregierung Arnsberg, wo das Amt für Arbeitsschutz angesiedelt ist. „Diese Fallkonstellation ist nicht einzigartig“, sagt ihr Sprecher Christoph Söbbeler. „Da das Geschäft mit Solaranlagen boomt, ist auch ein Anstieg der Unfälle bei deren Montage durch Stürze von Dächern zu beobachten.“

Und das nicht nur in Nordrhein-Westfalen, wie Polizeimeldungen der letzten Wochen zeigen. Am 26. April brach eine 38-Jährige bei letzten Arbeiten an einer Solaranlage auf dem Dach eines Kuhstalls durch eine Eternitdach-Lichtplatte und stürzte zehn Meter tief auf den Stallungsboden. Obwohl – Glück im Unglück – einige Rinder den Aufprall dämpften, musste sie schwer verletzt mit dem Ret

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Schutzmaßnahmen bei Dacharbeiten

tungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden. Lebensgefährliche Verletzungen erlitt am 24. April ein ebenfalls 38 Jahre alter Arbeiter in Brigachtal-Klengen, als er bei Installationsvorbereitungen durch den Lichtdurchlass eines Daches fiel. Zahlreiche Knochenbrüche sind die Bilanz eines Arbeitsunfalls am 16. April, als ein mit Eternitplatten versehener Dachfirst unter einem 41-jährigen

1. Vorbereitung

• Erstellung einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung und Montageanweisung

• Unterweisung der Mitarbeiter

• Durchführung technischer Schutzmaß-nahmen, z. B.- Absturzsicherungen für Verkehrswege und Arbeitsplätze- regelgerechte Absicherung des Baustroms- Absicherung des öffentlichen Verkehrs

2. Absturzsicherungen

Flachdächer:

• Absturzsicherung ab zwei Meter Absturzhöhe:- mindestens ein Meter Attikahöhe, Seitenschutz oder Fanggerüst- feste Absperrungen in einem Abstand von mehr als zwei Metern zur Absturzkante (kein Flatterband zulässig)

• Sicherung der nicht durchsturzsicheren Einbauten in der Dachfläche unabhängig von der Absturzhöhe (z. B. Überdeckung, Unterfangung oder Umwehrung)

Dachneigungen ≥ 20° und ≤ 45°:

• Fanggerüste traufseitig

• Seitenschutz oder Fanggerüst an der Giebelseite

Dachneigungen > 45° und ≤ 60°:

zusätzlich

• Fangeinrichtung auf dem Dach nach fünf Metern Höhenunterschied

• Errichtung eines sicheren Standplatzes, zum Beispiel – Dachdeckerstuhl- Dachdecker-Auflegeleiter- Lattungen

Achtung:

Fangeinrichtungen müssen den Arbeitsbereich beidseitig einen Meter überragen.

Nicht durchsturzsichere Dächer:

z. B. Wellzementplatten oder lichtdurchlässige Kunststoffplatten

• Verwendung von Laufstegen auf dem Dach (mindestens 0,5 Meter breit) und

• Spannen von Auffangnetzen unter dem Dach

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA):

• PSAgA darf nur dann verwendet werden, wenn die Erstellung eines Gerüstes oder Fangnetzes länger dauert als die durchzuführenden Arbeiten oder wenn eine Gerüsterstellung nicht möglich ist

• Durchgehende Sicherung vom Aufstieg bis zum Arbeitsplatz

• Tragfähigkeit des Anschlagpunktes beachten (mindestens 7,5 Kilonewton)

• Benutzung von Sicherheitsdachhaken (DIN EN 517); Schornsteine sind in der Regel nicht tragfähig

• Immer Falldämpfer im Verbindungsmittel einsetzen

Achtung:

Im Absturzfall Rettung sicherstellen und zügig durchführen, denn die maximale Hängedauer im Sicherheitsgeschirr ohne Gesundheitsschäden beträgt nur wenige Minuten.

3. Problem Asbestzementplatten

• Beachtung des Asbestverwendungsverbotes (Gefahrstoffverordnung)

• Jegliches Bearbeiten von asbesthaltigem Material ist verboten

• In der Regel erteilt die zuständige Behörde keine Ausnahmegenehmigung

• Mögliche Arbeitsverfahren für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten: BGI 664

Zur sicheren Montage von Thermosolar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern stellt außerdem die BG Bau diverse Vorträge als PDF-Downloads zur Verfügung

www.bgbau.de/d/pages/praev/ fachinformationen/fachinfos/ solarmontage/index.html.

Quelle: BG ETEM

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