tungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden. Lebensgefährliche Verletzungen erlitt am 24. April ein ebenfalls 38 Jahre alter Arbeiter in Brigachtal-Klengen, als er bei Installationsvorbereitungen durch den Lichtdurchlass eines Daches fiel. Zahlreiche Knochenbrüche sind die Bilanz eines Arbeitsunfalls am 16. April, als ein mit Eternitplatten versehener Dachfirst unter einem 41-jährigen
1. Vorbereitung
• Erstellung einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung und Montageanweisung
• Unterweisung der Mitarbeiter
• Durchführung technischer Schutzmaß-nahmen, z. B.- Absturzsicherungen für Verkehrswege und Arbeitsplätze- regelgerechte Absicherung des Baustroms- Absicherung des öffentlichen Verkehrs
2. Absturzsicherungen
Flachdächer:
• Absturzsicherung ab zwei Meter Absturzhöhe:- mindestens ein Meter Attikahöhe, Seitenschutz oder Fanggerüst- feste Absperrungen in einem Abstand von mehr als zwei Metern zur Absturzkante (kein Flatterband zulässig)
• Sicherung der nicht durchsturzsicheren Einbauten in der Dachfläche unabhängig von der Absturzhöhe (z. B. Überdeckung, Unterfangung oder Umwehrung)
Dachneigungen ≥ 20° und ≤ 45°:
• Fanggerüste traufseitig
• Seitenschutz oder Fanggerüst an der Giebelseite
Dachneigungen > 45° und ≤ 60°:
zusätzlich
• Fangeinrichtung auf dem Dach nach fünf Metern Höhenunterschied
• Errichtung eines sicheren Standplatzes, zum Beispiel – Dachdeckerstuhl- Dachdecker-Auflegeleiter- Lattungen
Achtung:
Fangeinrichtungen müssen den Arbeitsbereich beidseitig einen Meter überragen.
Nicht durchsturzsichere Dächer:
z. B. Wellzementplatten oder lichtdurchlässige Kunststoffplatten
• Verwendung von Laufstegen auf dem Dach (mindestens 0,5 Meter breit) und
• Spannen von Auffangnetzen unter dem Dach
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA):
• PSAgA darf nur dann verwendet werden, wenn die Erstellung eines Gerüstes oder Fangnetzes länger dauert als die durchzuführenden Arbeiten oder wenn eine Gerüsterstellung nicht möglich ist
• Durchgehende Sicherung vom Aufstieg bis zum Arbeitsplatz
• Tragfähigkeit des Anschlagpunktes beachten (mindestens 7,5 Kilonewton)
• Benutzung von Sicherheitsdachhaken (DIN EN 517); Schornsteine sind in der Regel nicht tragfähig
• Immer Falldämpfer im Verbindungsmittel einsetzen
Achtung:
Im Absturzfall Rettung sicherstellen und zügig durchführen, denn die maximale Hängedauer im Sicherheitsgeschirr ohne Gesundheitsschäden beträgt nur wenige Minuten.
3. Problem Asbestzementplatten
• Beachtung des Asbestverwendungsverbotes (Gefahrstoffverordnung)
• Jegliches Bearbeiten von asbesthaltigem Material ist verboten
• In der Regel erteilt die zuständige Behörde keine Ausnahmegenehmigung
• Mögliche Arbeitsverfahren für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten: BGI 664
Zur sicheren Montage von Thermosolar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern stellt außerdem die BG Bau diverse Vorträge als PDF-Downloads zur Verfügung
www.bgbau.de/d/pages/praev/ fachinformationen/fachinfos/ solarmontage/index.html.
Quelle: BG ETEM
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