Analyse: 15 Prozent Photovoltaik-Absenkung vertretbar

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In einer neuen wissenschaftlichen Studie wird der Bundesregierung eine einmalige zusätzliche Reduzierung der Photovoltaik-Förderung um 15 Prozent empfohlen. Mit diesem Schritt sei „die Installation neuer Photovoltaik-Anlagen in Deutschland weiterhin ökonomisch darstellbar und aus Investorensicht attraktiv“, schreiben die Forscher des Leipziger Instituts für Energie (IE Leipzig) und des Zentrums für Sonnenenergie und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW). Sie haben im Auftrag des Bundesumweltministeriums eine „Analyse zur möglichen Anpassung der EEG-Vergütung für Photovoltaik-Anlagen“ vorgenommen. Der bereits im September 2009 erteilte Auftrag ist eines von mehreren Forschungsvorhaben zu Vorbereitung des Erfahrungsberichts zum EEG, den das Bundesumweltministerium bis zum Jahresende 2011 vorlegen muss.
Die Wissenschaftler des IE Leipzig und des ZSW haben die Entwicklung des Photovoltaik-Marktes im vergangenen Jahr eingehend analysiert. Dabei habe es einen gestiegenen internationalen Wettbewerbsdruck gegeben, in dessen Folge wafer-, zell- und modulproduzierende Unternehmen zu deutlichen Preis- und Kostensenkungen gezwungen wurden, heißt es in dem Gutachten. Vor allem aus dem asiatischen Raum seien neue Firmen auf den Markt gedrängt. Die sinkenden Modulpreise hätten eine Verschiebung der Wertschöpfungsanteile innerhalb der Photovoltaik-Systeme geführt. Während die Hersteller fortlaufend Kostenreduktionspotenziale erschließen müssen, lässt sich im Bereich der Systemkomponenten, Anlagenplanung und Installation eher wenig einsparen, wie die Forscher weiter ausführen.

Marktwandel führte zu Mitnahmeeffekten

Die Situation auf dem deutschen Photovoltaik-Markt hat sich 2009 nach Ansicht der Leipziger und Stuttgarter Forscher grundlegend gewandelt. Auch die inländische Photovoltaik-Industrie habe sich bei ihrer Preisgestaltung nicht mehr allein an der Höhe der EEG-Einspeisevergütung orientieren können. „Vielmehr wird der Preis durch die Situation im Kostensenkungswettbewerb mit der ausländischen Photovoltaik-Industrie festgelegt“, schreiben die Wissenschaftler. Im Jahresverlauf 2009 habe der rapide Preisverfall bei gleichzeitig konstanten EEG-Zahlungen zu „zu sehr hohen Renditen auf Seiten der Anlagenbetreiber und somit zu erheblichen Mitnahmeeffekten geführt“.
Die zusätzliche Absenkung der Photovoltaik-Einspeisevergütung müsse die bereits erfolgten Preissenkungen nachvollziehen, schreiben die Wissenschaftler in ihrer Analyse. Die Rendite der Anlagenbetreiber könne somit auf „ein vertretbares Maß“ zurückgeführt und die entstandene Überförderung beendet werden. Die Forscher gehen für den Fall einer angemessenen Reduzierung der Einspeisevergütung nicht von einem deutlichen Rückgang des Zubauvolumens auf dem deutschen Photovoltaik-Markt aus. „Gleichzeitig werden unnötige Belastungen der Stromverbraucher durch überhöhte Differenzkosten vermieden“, schreiben die Gutachter. Allerdings sollte die zusätzliche Kürzung „ein Mindestmaß an Vertrauensschutz für begonnene Vorhaben gewährleisten“. Dies sollte durch eine ausreichende Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten der Neuregelung gewährleistet werden, fordern die Wissenschaftler. Insbesondere sollte dabei auch den längeren Vorlaufzeiten von Photovoltaik-Freiflächenanlagen Rechnung getragen werden.
Das EEG ist der Analyse zufolge „nicht geeignet, protektionistische Maßnahmen zur gezielten Unterstützung der deutschen Photovoltaik-Branche umzusetzen“. Eine industriepolitische Förderung deutscher Produzenten müsse daher mit anderen Mitteln erfolgen. Ein Weg sei „die gezielte Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungsförderung“, schreiben die Forscher. Dies würde zugleich den Technologievorsprung Deutschlands bei der Photovoltaik sichern und das Erschließen von Kostensenkungspotenzialen ermöglichen. (Sandra Enkhardt)

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