Bundesrat gegen starke Photovoltaik-Kürzung

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Der Bundesrat hat einen von Baden-Württemberg vorbereiteten Antrag zur Einspeisevergütung beschlossen. Der Bundesrat fordert, den Einspeisetarif maximal um ein Zehntel zu senken. Union und FDP im Bund wollen dagegen die Vergütung bei Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern um 16 Prozent, bei Freiflächen um 15 Prozent und bei Anlagen auf ehemaligen Militärarealen oder Mülldeponien um elf Prozent verringern. Eine Einspeisevergütung entlang von Verkehrswegen sollte sich auf begleitende bauliche Anlagen sowie auf Einschnitts- und Dammböschungen beschränken, fordert der Bundesrat.

Die Absenkung der Vergütungssätze müsse derart ausgestaltet werden,
dass Vertrauensschutztatbestände gewahrt blieben und neu zu installierende Photovoltaik-Anlagen nicht unrentabel würden.  Ein dadurch einsetzender Markteinbruch könne bestehende wirtschaftliche Strukturen zerstören, heißt es in dem Beschluss. Und weiter: „Eine zusätzliche Absenkung um bis zu zehn Prozent trägt zum einen den gesunkenen Preisen für Solarmodule Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass eine Photovoltaik-Produktion in Deutschland weiterhin wirtschaftlich darstellbar ist. Außerdem werden sachlich nicht gebotene Differenzierungen zwischen den Anlagenarten vermieden.“

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die weltweite
Technologieführerschaft der deutschen Photovoltaik-Industrie nicht zu gefährden und weitere Technologievorsprünge in Deutschland zu ermöglichen. Dazu gehöre auch eine verstärkte Forschungsförderung, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarbranche zu stärken. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesländer sich erst nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages an der Gesetzgebung beteiligen könnten. Eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Bundesrates „wäre wünschenswert gewesen.“ Der Bundesrat bittet daher, die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die Photovoltaik-Förderung intensiv zu beteiligen. Außerdem solle die Bundesregierung zügig für Klarheit hinsichtlich der näheren Ausgestaltung sorgen, um den Marktteilnehmer eine verlässliche Planung zu ermöglichen. (William Vorsatz)

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