15 Prozent weniger Photovoltaik-Vergütung

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Drastische Einschnitte stehen der Photovoltaik-Branche bevor: Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) schlägt eine zusätzliche Senkung der Einspeisevergütung für Dachanlagen in Höhe von 15 Prozent vor. Diese soll ab April kommen, sagte er bei der Vorstellung seiner Beschlussvorlage während eines Pressegesprächs. Die Vergütung für Freiflächen-Anlagen sollte einmalig um 15 Prozent sinken, aber erst zum Juli. Wenn diese Anlagen auf „wertvollen Ackerflächen“ stehen, sei eine Senkung um 25 Prozent ab Juli vorgesehen. Die zukünftige jährliche Degression werde sich zudem stärker am Zubau orientieren, so der Vorschlag des Ministers. Als Zielmarke werde künftig ein jährlicher Photovoltaik-Zubau von 3000 Megawatt definiert. Es sei auch davon auszugehen, dass trotz der Kürzungen diese Marke in diesem Jahr erreicht werde, so der Minister. Sollte 2010 die neu installierte Leistung 3500 Megawatt übersteigen, so würde die zum Jahreswechsel gesetzlich festgeschriebene Degression um 2,5 Prozentpunkte angehoben. Ab 4500 Megawatt könnten weitere 2,5 Prozent hinzukommen. Allerdings sei anders herum auch vorgesehen, dass die Degression um 2,5 Prozent geringer ausfallen zu lassen, wenn wegen der nun vorgenommenen Kürzungen das Marktwachstum unter 2500 Megawatt in diesem Jahr fallen werde. Bei weniger als 2000 Megawatt seien es schon eine um fünf Prozent zusätzlich geringere Degression.

Röttgen bezifferte die Einsparungen für die Stromkunden durch diese Kürzung auf jährlich 1,5 Milliarden Euro für die Stromverbraucher. Das EEG sei „keine Subvention für einzelne Hersteller“, sagte er im Pressegespräch. Röttgen sprach sich zugleich aber auch für die Entwicklung einer dezentralen Energieversorgung aus. Die Regierung will deshalb auch den Eigenverbrauch stärker. Der Zuschlag hierfür solle von zwei auf fünf Cent pro Kilowattstunde angehoben werden. Seine Regelung wird Röttgen im Februar dem Kabinett vorlegen; anschließend muss auch noch der Bundestag der Neufassung des EEG zustimmen. Der Bundesrat muss die Neuregelung hingegen nicht absegnen. (Michael Fuhs/Sandra Enkhardt)

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