Ja und aber

Teilen

Im Vergleich zu den hitzigen Diskussionen der vergangenen Wochen setzt der neue Koalitionsvertrag nun eher auf Kontinuität. Angeheizt durch eine breite Mediendiskussion über das angebliche „Milliardengrab der Solarsubventionierung“ (siehe Beitrag Seite 16) stand vor allem die PV unter Beschuss. Zur Disposition stand auch die Zuständigkeit für die erneuerbaren Energien.

Nun sieht es zumindest nicht nach einem radikalen Bruch aus. Das Umweltministerium bleibt für erneuerbare Energien zuständig. Neuer Bundesumweltminister ist Norbert Röttgen, bisher parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Man darf gespannt sein, wie sich der promovierte Jurist positionieren wird.

„Wir wollen den Weg in das regenerative Zeitalter gehen und die Technologieführerschaft bei den erneuerbaren Energien ausbauen“ – so beginnt das Kapitel zu den erneuerbaren Energien im Koalitionsvertrag. Die neue Bundesregierung wolle am Ausbau der regenerativen Energien entsprechend den bereits beschlossenen Zielvorgaben festhalten. Außerdem solle das EEG sowie der unbegrenzte Einspeisevorrang für erneuerbare Energien erhalten bleiben. Allerdings wollen Union und FDP die Förderung wirtschaftlicher und effizienter gestalten. Ziel sei es, „die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen“. Über- oder Unterförderung einzelner Technologien solle dabei vermieden werden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 werde es eine EEG-Novelle geben. Für bislang installierte Anlagen gelte aber ein Bestandsschutz.

Die Regierungskoalition bekennt sich auch zur Solarenergie. Sie sei eine „wichtige Zukunftstechnologie am Standort Deutschland“. Die Bundesregierung werde „mit einer Anhörung in den Dialog mit der Solarbranche und Verbraucherorganisationen treten, mit welchen Anpassungen kurzfristig Überförderungen bei der Photovoltaik vermieden werden können“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ein weiterer wichtiger Punkt sei, dass die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen noch mehr auf die Nutzung von versiegelten oder vorbelasteten Arealen ausgerichtet werden solle.

Keine Änderung zum Jahresanfang

Wann allerdings eine kurzfristige Anpassung der Solarstromvergütung erfolgen wird, ist offen. „Wir gehen fest davon aus, dass es nicht schon zum 1. Januar 2009 zu Änderungen kommen wird“, hieß es von Seiten des BSW-Solar. Alles andere sei bisher Spekulation. Jedenfalls sei man dialogbereit, „gemeinsam mit der Politik die Voraussetzungen für ein weiteres Wachstum der Branche zu schaffen“.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.

Teilen

Ähnlicher Inhalt

An anderer Stelle auf pv magazine...

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarrichtlinien.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.

Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.

Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.